Unter Bischof Wolfgar erhält die Würzburger Kirche von Kaiser Ludwig dem Frommen das Zollrecht.
Kaiser Otto II. schenkt der Kirche des heiligen Petrus zu Aschaffenburg die Orte Wirtheim, Cassel und Höchst.
Kaiser Otto II. weist dem Stift zu Aschaffenburg den Nießbrauch des von ihm dem Herzog Otto geschenkten Ortes "Liebrekeshusen" zu.
Otto II. verleiht den Familien die Immunität, die in Ebermannstadt auf dem der St.-Petrus-Kirche zu Aschaffenburg gehörigen Gute wohnen. Ebermannstadt wird dabei erstmals als Dorf ("villa Ebermarestadt") im Besitz des edelfreien Geschlechts Razo erwähnt.
Kaiser Otto II. schenkt der Kirche des heiligen Petrus zu Aschaffenburg seinen Besitz in Meiningen und Walldorf nebst Zubehör und bestätigt den zu diesen Gütern gehörenden Fiscalinen ihr Recht.
In Bamberg gibt es ein Zentgericht, das auf die karolingische Gau-Zentenverfassung zurückgeht.
Der Bamberger Bischof Lamprecht von Brunn (1374-98) setzt einen Bürgerrat ein, mit zwölf vom Bischof bestimmten Personen. Diese dürfen beim Ausscheiden eines Mitglieds selbst dessen Nachfolger wählen.
Das Miltenberger Stadtgericht ist Oberhof für Aschaffenburg, Buchen, Külsheim, Obernburg, Stadtprozelten, König im Odenwald, Wörth am Main und Klingenberg. Für Wörth am Main trifft dies erst seit 1459 zu, für Klingenberg erst seit 1504.
Der Rat in Pappenheim besteht aus zwölf Ratsherren, die zugleich auch Gerichtsschöffen sind.
Die Vogtei übt der Stadtrat aus.