Kaiser Ludwig IV. erlaubt sechs Mittelbürgern und acht Handwerkern den Zugang zum Rat.
Da der Rat 26 Mitglieder umfasst, besitzt das Patriziat mit zwölf Stimmen nicht mehr die Mehrheit.
Die Stadtrechtsaufzeichnungen werden angelegt und im sogenannten "Willkürenbuch" zusammengefasst.
Burggraf Johann von Nürnberg entbindet die Stadt Weißenburg ihres Eides und ihrer Verpflichtungen ihm gegenüber.
Kaiser Ludwig IV. verspricht den Bürgern und dem Rat der Stadt Windsheim, dass er die Stadt, nachdem sie sich mit 3000 Pfund Heller von den Burggrafen von Nürnberg losgekauft haben, zu seinen Lebzeiten nicht mit einer anderen Steuer oder Forderung über ihre gewöhnliche Jahressteuer von 300 Pfund Heller bedrängen und nicht mehr verpfänden will.
Rothenfels ist als Stadt bezeugt; von einer förmlichen Stadtrechtsverleihung ist nichts bekannt.
Der erste Jahrmarkt (am Sonntag nach Jakobi) wird durch den Grafen Heinrich VIII. von Henneberg verliehen.
Kaiser Ludwig IV. verleiht auf Bitten des Würzburger Bischofs Otto II. von Wolfskeel Meiningen das Stadtrecht der Reichsstadt Schweinfurt.
Die Schöffen und der Rat werden erstmals genannt. Der Rat besteht aus zwölf Ratsherren des inneren Rats und zwölf des äußeren Rats.
Das wetterauische Recht, dem auch Obernburg unterliegt, wird nach dem Muster Miltenbergs umgebildet.