Kaiser Karl IV. stellt der Stadt zwei "Große Privilegien" als Belohnung dafür aus, dass weder er noch das Reich für die Auslösung der Henneberger Hälfte aufkommen müssen. Ein Privileg besteht darin, dass der Rat nun die Nachfolger verstorbener oder ausgeschiedener Kollegen wählt.
Bestimmt durch die "Großen Privilegien" haben die Bürger nun das passive Wahlrecht.
Die "Großen Privilegien" beinhalten, dass die Steuer an das Reich nicht erhöht werden darf, die Steuer in der Stadt hingegen schon.
Burggraf Albrecht von Nürnberg bekommt von Kaiser Karl IV. das Münzrecht für die Stadt Langenzenn. Ebenso wird ein schon bestehendes Münzrecht für Kulmbach genannt.
Kaiser Karl IV. verleiht dem Burggrafen Friedrich V. von Nürnberg das Münzrecht für Langenzenn und Neustadt an der Aisch.
Betzenstein erhält kaiserliche Bergwerksprivilegien zur Erzgewinnung.
Der Bürgermeister und der Rat erhalten das Recht, den Reichsvogt, den Vertreter des Kaisers, frei zu wählen.
Der Rat wählt Ritter Konrad von Seinsheim zum Reichsvogt.
Rüdiger von Sparneck und seine Söhne verleihen der Stadt Münchberg die Privilegien und Rechte der Reichsstadt Nürnberg. Dies wird von Kaiser Karl IV. gebilligt.
Es gibt eine Münzstätte.