Landgraf Ludwig von Hessen bestätigt die Rechte der Stadt Schmalkalden.
Burggraf Friedrich von Nürnberg überlässt den Bürgern von Windsbach den Stadtgraben daselbst.
Die Stadt bestätigt eine am gleichen Tag vom Würzburger Bischof ausgestellte Befreiung jeglicher Steuer und Bede für fünf Jahre. Im Gegenzug zahlt die Stadt einmalig zur Schuldentilgung des Hochstifts in Höhe von 4000 fl.
Bürgermeister, Rat und Bürger der Stadt Iphofen verpflichten sich laut Lorenz Fries, vier Jahre lang jährlich 1000 Gulden an den Würzburger Bischof zu zahlen. Dieser befreit sie dafür vier Jahre von der Landsteuer und Bede.
Die Markttage in Roth werden erneut bestätigt.
Bürgermeister, Rat und Bürger der Stadt Iphofen verpflichten sich laut Lorenz Fries erneut, fünf Jahre lang jährlich 1000 Gulden an den Würzburger Bischof zu zahlen. Dieser befreit sie dafür fünf Jahre von allen Steuern.
Der Bamberger Bischof Friedrich III. von Aufseß verleiht der Stadt Burgkunstadt auf jeden Samstag einen Wochenmarkt.
Eine Urkunde nennt Bürgermeister, Schultheißen, Räte und Vertreter der Bürgerschaft.
Der Würzburger Bischof Johann II. von Brunn verleiht Mellrichstadt einen Jahrmarkt für den Sonntag nach Kreuzerhöhung (14. September).
Markgraf Friedrich I., der Kurfürst von Brandenburg, erhebt das Dorf zu einem Markt mit Stadtrechten (Nürnberger Recht) und verleiht ihm das Privileg der hohen Gerichtsbarkeit.