Der Rat und der Bürgermeister der Stadt Rothenfels werden erwähnt. An der Spitze der Stadt stand zunächst ein von den Ratsmitgliedern auf ein Jahr gewählter Bürgermeister.
Der Würzburger Bischof Rudolf II. von Scherenberg bewilligt der Stadt Königshofen zwei Jahrmärkte, wobei der eine terminlich geändert wird auf Sonntag nach St. Bartholomäus (24. August), der andere dagegen neu bewilligt wird auf Sonntag vor Conversio Pauli (25. Januar).
Das Domkapitel erlässt eine neue Gemeindeordnung. In dieser wird der äußere Rat als bürgerliche Vertretung, mit vom Domkapitel ernannten Bürgern, den zwei Bürgermeistern, dem Schultheiß und der nicht näher bezeichnete Zahl von Stadträten zugerechnet.
Der Würzburger Bischof Rudolf II. von Scherenberg gewährt der Stadt Coburg Zollerleichterung beim Einkauf von Wein am Main im Bereich des Hochstifts.
Einen Markstein in der Entwicklung des Rates stellen die "Ratsordnungen" von 1469 und 1486 dar. Dem Inneren Rat wird ein Äußerer Rat beigegeben, dessen zwölf Mitglieder in erster Linie die Finanzpolitik des Inneren Rates kontrollieren.
Der Würzburger Bischof Rudolf II. von Scherenberg gewährt der Stadt Schwarzach zwei neue Jahrmärkte, einen auf Visitatio Marie (2. Juli) und einen auf Judica (2. Sonntag vor Ostern).
Seit 1471 ist das Marktrecht nachweisbar.
Nach der Steueraffäre kann die Stadt nur knapp verhindern, dass sie der Reichsstadt Nürnberg unterstellt wird, wodurch sie ihre reichsstädtische Autonomie verloren hätte.
Die neue Stadtordnung des Würzburger Bischofs Rudolf II. von Scherenberg erlaubt nur einen Rat, bestehend aus 24 Mitgliedern. Dieser teilt sich in einen Oberen und einen Unteren Rat von je 12 Personen auf. Die Zwölf des Oberen Rats fungieren gleichzeitig als Schöffen des Stadtgerichts. Beide Räte wählten aus ihrer Mitte jährlich je einen Bürgermeister. Während aber die Angehörigen des Oberen Rates Ratsherren auf Lebenszeit sind, werden jeweils vier Mitglieder des Unteren Rats auf Petri Kathedra (22. Feburar) neu gewählt.
Meiningen verliert nach der Erhebung des Rats gegen den Bischof von Würzburg seine Freiheiten.