Das Erzstift Mainz führt einen Guldenzoll in Miltenberg ein; dagegen, sowie gegen das prätendierte Stapelrecht in Miltenberg und gegen die geplante Sperrung des Mains Richtung Wertheim erhebt sich Protest.
Nach der Markterhebung wird Niedernbreitbach zu Marktbreit.
König Ferdinand I. erhebt Marktbreit ("das Dorf Undernbrait") zum Markt und verleiht allen Bewohnern die Markt- und Bürgergerechtigkeit mit dem Recht, sich Bürger nennen zu dürfen. Ferner verleiht der König den Bewohnern wöchentlich am Montag einen Wochenmarkt sowie jährlich vier Jahrmärkte (5. Sonntag vor Ostern, 24. Juni, 29. September und 6. Dezember).
Bürgermeister und Rat werden erwähnt.
Laut Lorenz Fries gibt der Würzburger Bischof den Rotgerbern der Stadt Königsberg eine Handwerksordnung.
Kaiser Ferdinand I. verleiht auf Bitten des kaiserlichen Rats Georg Ludwig von Seinsheim den Einwohnern Marktbreits ("Undernbreit") die Freiheit von Steuern. Sollten die Stadtherren aus bestimmten Gründen Steuern oder Ungeld erheben müssen, dann ist die Steuerbefreiung hinfällig.
Graf Ludwig von Stolberg übergibt der Stadt Freudenberg die jährliche Bede, ein Viertel des Ungelds (von einem Pfennig je Maß Wein oder Bier, das ausgeschenkt wird), das Niederlaggeld (aus dem Stapelrecht), die Nachsteuer und das Geld für die Bürgerannahme (je sieben Gulden). Ferner sollen sie die gemeinen Wege verwalten und das Stadt- und Bankgeld einziehen. Sie sollen dafür das Kapital, das Dr. Johann Koch verschrieben ist, übernehmen, jährlich 300 Gulden bezahlen, Weg, Wacht und Torhut übernehmen und die städtischen Gebäude und Diener unterhalten .
Die Stadt erhält eine peinliche Gerichtsordnung auf Grundlage der Constitutio Criminalis Carolina (CCC) von 1532.
Die Meininger Stadtordnung zeigt, wie sich die Stellung der Stadt nach der Teilnahme am Bauernkrieg weiter verschlechtert hat.
Kaiser Maximilian II. gestattet, dass der Reichsvogt auch aus dem Rat gewählt werden darf.