Eine Stadt- und Gerichtsordnung wird erlassen, darin ist von 4 Bürgermeistern und 8 Ratsherren die Rede.
Kaiser Rudolf II. beglaubigt und bestätigt auf Bitten des Schultheißen, Bürgermeisters und Rats von Marktbreit das Steuerprivileg für Marktbreit vom 31.10.1562.
Herzog Johann Casimir von Sachsen-Coburg verleiht das Marktrecht.
Der Bamberger Bischof Neidhardt von Thüngen bestätigt der Stadt Burgkunstadt den von seinem Vorgänger Friedrich III. von Aufseß im Jahr 1421 auf jeden Samstag verliehenen Wochenmarkt.
Der Würzburger Fürstbischof Julius Echter genehmigt 1599 die Bitte der Bürgerschaft, drei der sieben Jahrmärkte, nämlich den Laurenzimarkt, den zu Simon und Juda (28. Oktober) und den Nikolaimarkt, von den Heiligenfesten selbst auf die jeweiligen Sonntage danach zu verlegen.
Markgraf Georg Friedrich bestätigt und erneuert die 1308 von Bischof Gottfried von Würzburg dem Markt Burgbernheim verliehene Markt- und Gerichtsordnung: Es gibt fünf Märkte: Am Sonntag Reminiscere, am Ostermontag (Rossmarkt), am Sonntag Exaudi, am Sonntag vor Bartholomä (Ross- und Viehmarkt) und am Allerheiligentag. Die Urkunde des Würzburger Bischofs Gottfried von 1308 ist jedoch eine Fälschung von 1601 (1308 war kein Gottfried Bischof von Würzburg, sondern Andreas von Gundelfingen).
Bayreuth wird zur Residenzstadt erhoben.
Der Ort erhält eine "Fleckenverordnung" vom Würzburger Bischof Julius Echter von Mespelbrunn.
Kaiser Ferdinand II. bestätigt Marktbreit das Steuerprivileg Kaiser Ferdinands I. vom 31.10.1562.
Die Bürger von Wertheim werden auf Erlass der Grafen Ludwig Wolfgang, Ernst und Friedrich Ludwig von Löwenstein von der Leibeigenschaft befreit.