König Adolf verleiht den Ratsherren und Bürgern von Windsheim die Gnade, dass es niemandem erlaubt sein solle, sie vor ein weltliches Gericht außerhalb ihrer Stadt zu laden.
Herzog Rudolf I. von Bayern verleiht dem Ort ein Marktrecht.
Es gibt zwei Bürgermeister und zehn Ratsverwandte, die das Stadtgericht für geringe Vogteisachen bilden.
Bürgermeister und Rat existieren wohl schon vor 1400.
Trotz der Verpfändungen kann die Stadt im 14. Jahrhundert ihre Autonomie bewahren. Dies liegt wohl am Schutzprivileg von 1274.
Der Rat entsteht im 3. Viertel des 14. Jahrhunderts.
Die Stadt hatte mit ihrem Stadtgericht eine wichtige, mit dem Gastgericht auch überregionale Bedeutung.
König Adolf von Nassau bestätigt die Gerichtsfreiheit.
Dem Ort werden von König Albrecht I. von Habsburg die Gelnhäuser Rechte und Freiheiten bestätigt.
Während der Sedisvakanz nach dem Tod Bischof Manegolds von Neuenburg erbeten die Würzburger Bürger von König Albrecht I. eine Bestätigung aller vom Bischof zugestandenen Rechte und Freiheiten.