Bischof Konrad von Bibra gibt der Stadt Volkach eine neue Ordnung.
Laut Lorenz Fries gibt der Würzburger Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt der Stadt Gerolzhofen eine neue Stadtordnung.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt erlässt eine Stadtordnung für Schwarzach.
Die Meininger Stadtordnung zeigt, wie sich die Stellung der Stadt nach der Teilnahme am Bauernkrieg weiter verschlechtert hat.
Nach der neuen Stadtordnung waren einerseits die Ratsmitglieder wie die Bürgermeister gegenüber dem Hauptmann als dem Vertreter des Bischofs eidlich verpflichtet, andererseits übte der Rat im wesentlichen die Aufsicht über die Bürger und die städtischen Besitzungen und Einrichtungen wie Zünfte, das Spital und die Gotteshausstiftung aus. Die Bürgermeister, die den Rat nach außen hin vertraten, hatten als ausführendes Organ sich an die Ratsbeschlüsse zu halten. Zu ihren Aufgaben gehörte auch, die jährliche Rechnungslegung der Stadt vor dem Hauptmann zu erbringen.
In der von Bischof Veit II. bestätigten Stadtordnung von 1575 ist neben den in der Ordnung von 1488 genannten eine Reihe weiterer in die Gerichtskompetenz von Bürgermeister und Rat fallender Straftaten und Bestimmungen aufgezählt. Darin sind auch "wortliche und wirckliche Realiniurien" (Schmähungen und Körperverletzungen), die auch "amptshalbenn" ohne Auftritt eines Klägers gerichtlich verfolgt werden konnten, und Bestimmugnen zu Kauf- und Schuldsachen und Erbschaftsangelegenheiten aufgeführt.
Das Amt Neubrunn fällt an Homburg.
Eine Amtsordnung regelte die Kompetenzen von Obervogt, Stadtvogt (Untervogt), Bürgermeister und Rat.
Ein Großteil der Bürger beschwert sich beim Reichshofrat in Wien über die nicht ordnungsgemäße Verwaltung der städtischen Gelder. Es beginnt ein Prozess, der über 60 Jahre dauert und "Impetranten-Impetraten-Streit" oder "Weißenburg gegen Weißenburg" genannt wird.
Neben dem Stadtkämmerer und Stadtbaumeister fungieren je zwei Kirchenpfleger, Fleischsetzer, Brotschauer, Biersetzer und Waagmeister als städtische Amtsträger.