Die Ratsschöffen wählen jährlich den Ober- und Unterbürgermeister.
Das Zwölferkollegium entwickelt sich zu einem "inneren Rat" und dem entscheidenden Träger der städtischen Verwaltung. Wohl als Zugeständnis an die erstarkte Handwerkerschaft wird aber zudem ein "äußerer Rat" mit 40 Mitgliedern gebildet.
Die älteste Nachricht über ein städtisches Gericht in Ansbach stammt aus dem Jahr 1337, als Richter Heintz Eberhart zusammen mit Schöffen und Rat der Stadt einen Streit zwischen dem Kloster Heilsbronn und dem Juden Salman zu Ansbach entschied.
Kaiser Ludwig IV. erlaubt sechs Mittelbürgern und acht Handwerkern den Zugang zum Rat.
Da der Rat 26 Mitglieder umfasst, besitzt das Patriziat mit zwölf Stimmen nicht mehr die Mehrheit.
Ein innerer und ein äußerer Rat sind bezeugt.
Der innere und äußere Rat sind seit 1340 nachgewiesen.
Kaiser Ludwig IV. verspricht den Bürgern und dem Rat der Stadt Windsheim, dass er die Stadt, nachdem sie sich mit 3000 Pfund Heller von den Burggrafen von Nürnberg losgekauft haben, zu seinen Lebzeiten nicht mit einer anderen Steuer oder Forderung über ihre gewöhnliche Jahressteuer von 300 Pfund Heller bedrängen und nicht mehr verpfänden will.
Kaiser Ludwig IV. erhebt Lauda zur Stadt und verleiht ihr das Recht von Rothenburg.
Die Schöffen und der Rat werden erstmals genannt. Der Rat besteht aus zwölf Ratsherren des inneren Rats und zwölf des äußeren Rats.