Der Eichstätter Bischof Johann III. von Eych erlässt für das Stadtgericht eine Rats- und Gerichtsordnung ("Satzordnung").
Vier Bürgermeister wechseln sich in der Leitung der Geschäfte vierteljährlich ab (Quartember).
Es gibt eine Dorfordnung, in der vier Dorfmeister festgeschrieben werden, je zwei markgräfliche und zwei nürnbergische Untertanen, die jedes Jahr gewählt werden.
Der Rat erhält einen Blutbann.
In der Stadtrechnung wird ein Stadtschreiber erwähnt.
Ein Bürgerbuch wird geführt.
In Weismain werden Stadtbücher geführt.
In einer bischöflichen Bestätigung von 1462 für das damals im Bau befindliche Spital wird darauf hingewiesen, dass dieses von Bürgermeister und Rat der Stadt Kronach errichtet werde. Darin wird auch den Stiftern ein Ablass gewährt, den Stiftungsgütern die (später wieder aufgehobenen) Steuerfreiheit eingeräumt und verfügt, dass aus bischöflichem Besitz ein Baugrund zur Verfügung gestellt werde.
Es wird erstmals ein Bürgermeister genannt, der Rat besteht aus zwölf Ratsherren.
Der Rat und der Bürgermeister der Stadt Rothenfels werden erwähnt. An der Spitze der Stadt stand zunächst ein von den Ratsmitgliedern auf ein Jahr gewählter Bürgermeister.