Philipp von Seldeneck und Jakob Haimburg bestätigten der Stadt eine Reihe detailliert aufgeführter Rechte. Darin sind sechs "Rathesmeister" genannt, von denen jährlich wechselnd je zwei als Bürgermeister fungierten. Die Wahl eines Bürgermeisters oder Ratsmitgliedes sollte vom Rat unter Hinzuziehung des Schultheißen, der Gotteshausmeister und vier Vertreter der Bürgerschaft ("Gemein") vorgenommen werden, wobei der Gewählte von der Herrschaft zu bestätigen war. Bürgermeister und Rat verfügten über die niedere Gerichtsbarkeit, nicht aber über die Lehensherrschaft in Ludwigstadt. Neben einem allgemeinen Aufsichtsrecht über die Stadt und die öffentliche Ordnung (Gebot und Verbot) hatten sie vor allem auch die Tätigkeit von Handwerkern und Kaufleuten und die Einhaltung der Ludwigsstadtäer Maße und Gewichte zu überwachen.
Bürgermeister und Rat werden zum ersten Mal genannt.
Graf Johann von Wertheim überträgt die Aufsicht über das Spital in Wertheim an Schultheiß, Bürgermeister und Rat der Stadt. Er legt fest, dass der Verwalter wöchentlich Rechenschaft über die Finanzen ablegen soll, und dass dies festgehalten werden soll.
Für Buchen wird eine Marktzollordnung durch den Erzbischof von Mainz für "vnsern lieben getreuen, burgermeister und rathe unser stat Buchen" ausgestellt.
Der Rat betreibt eine Art städtische Gewerbepolitik: "Daß wir gute Handwerkersleut gern zu uns gezogen, der Herrschaft, einem ganzen Land und Gemeinde zugute und diese etliche Jahr gefreit haben".
Der Ritterhauptmann Konrad von Kindsperg zum Wernstein, der Bürgermeister und der Rat der Stadt Kronach geben an Stelle des Bischofs von Bamberg dem Handwerk der Schuhmacher (Schuster) in Kronach eine Ordnung.
Es wurde das erste Rathaus erbaut. Es diente den regelmäßig stattfindenden Ratssitzungen und Gerichtsverhandlungen. Den Kern des jetzigen Gebäudes bildet ein 1512 fertiggestellter Bau.
Im Siegel führte der Rat Ludwigsstadts das Bild des Erzengels Michael, der Patron der Pfarrkirche war.
Der Erzbischof von Mainz schreibt an "vnser lieben getrewen, burgermeister und rathe der stat Amorbach".
Im 16. Jahrhundert hat Neustadt einen Bürgermeister und zehn Ratsmitglieder, darunter einen Unterbürgermeister. Die Stadt ist in vier Viertel eingeteilt; daneben gibt es eine Gruppe von "Beständnern" sowie die Vorstädter, die beide getrennt von den Vierteln dem Bischof huldigen.