Seit 1590 besteht der Rat der Stadt aus zwei Bürgermeistern und zehn Ratsherren.
Die Stadt Wertheim hat sechs Stadttore und vier kleine Tore. Der Stadtrat besteht aus 24 Mitgliedern, von welchen zwölf Teil des Gerichts sind. Der Stadtrat wählt alle Jahre zwei Bürgermeister, von denen einer 12 Gulden bekommt. Der Schultheiss erhält 30 Gulden, der Stadtschreiber 20 Gulden und der Stadtknecht 17 Gulden 20 Kreuzer. Die Grafen von Wertheim erhalten Abgaben in Höhe von 1000 Gulden.
Das Stadtgericht, wie es vor 1590 bestand, setzte sich aus 12 Schöffen zusammen, die mit den Mitgliedern des Rates identisch waren. Den Vorsitz führte ein Keller, manchmal auch ein Amtmann.
Die Kontrolle über Getreidemaße wird dem Centgrafen und dem Bürgermeister zugewiesen, falsches Ellenmaß und Gewicht sind Sache von Richter und Rat bzw. Gericht.
Der Rat setzt sich aus Ober- und Unterbürgermeister, neun Ratsherren und den vier Viertelmeistern zusammen.
Bürgermeister- und Ratsbestellungen von Wertheim sind überliefert.
Bis zum 1. August 1605 waren bis auf sieben sämtliche der 16 Ratsmitglieder wieder katholisch geworden. Drei Ratsherren waren bereits im Juni 1605 entlassen worden.
Bürgermeister und Rat von Mainbernheim schulden dem Bürgermeister und Rat der Stadt Kitzingen 160 Gulden, davon 100 Gulden der St.-Johannes-Pfarrkirche und 60 Gulden der neuen Mittelmesse. Diese Summe war vor vielen Jahren von ihren Vorfahren in drei Kaufverschreibungen ausgeliehen worden, die nun zusammengefasst werden, wodurch die drei alten Kaufverschreibungen keine Gültigkeit mehr besitzen.
Der Rat der Stadt ist seit 1623 nachweisbar und besteht aus einem Oberbürgermeister, einem Unterbürgermeister und zehn Ratsherren.
1623 werden in Schwabach 293 Privathäuser aufgeführt, wozu noch zwei herrschaftliche, etliche dem Rat zugehörige und geistliche Gebäude kommen. Außerdem wird auf 100 unbegüterte eidspflichtige Bürger und Hausgenossen hingewiesen.