Es gibt eine Ratsverfassung. Sie beruhte wohl schon anfänglich auf einem zwölfköpfigen Ratskollegium mit vier quartalsweise amtierenden Bürgermeistern an der Spitze.
Burggraf Friedrich von Nürnberg gestattet auf Bitte des Stadtherrn, Kaiser Karls IV., hin den Einwohnern von Erlangen, ihr Vieh im Nürnberger Wald zu weiden. Dabei werden erstmals "Bürger und Leute" genannt.
Der Bürgermeister, der Rat und die Bürger der Stadt Nürnberg verbünden sich unter Zustimmung Kaiser Karls IV. mit den Bürgermeistern, dem Rat und den Bürgern der Stadt Windsheim. Dies geschieht gemäß den Briefen, die der Kaiser, sein Sohn Wenzel und der Markgraf zu Brandenburg und Lausitz ihnen gegeben haben.
1368 sind Bürgermeister und Rat zu Spalt genannt.
Bürgermeister, Rat und die Gemeinde der Stadt Weißenburg verbünden sich unter Zustimmung Kaiser Karls IV. mit dem Bürgermeister und den Bürgern des Rats der Stadt Windsheim, gemäß den Briefen, die der Kaiser, sein Sohn Wenzel und der Markgraf zu Brandenburg und Lausitz, ihnen gegeben haben.
Es ist von einem "magister consulum et civium oppidi" und von "consules et scabini" die Rede.
In markgräflicher Zeit werden drei innere und ein äußerer Bürgermeister, acht innere und fünf äußere Ratsmitglieder und vier Viertelmeister, die zwischen Rat und Bürgerschaft vermitteln, genannt.
Kraft und Gottfried von Hohenlohe befreien alle, die sich im kommenden Jahr in Kirchberg niederlassen oder schon niedergelassen sind, auf Lebenszeit von Bede und Steuer.
Die Bürger von Karlstadt verlangen eine Steuerbefreiung, da sie den Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg bei der Bezahlung von Schulden unterstützt haben.
Es sind zwei Bürgermeister genannt.