Nach einer Verordnung der Bamberger Regierung von 1672 sollten die vier Bürgermeister, die auch zur Rechnungslegung gegenüber dem Bischof bzw. dem Haupt- oder Oberamtmann verpflichtet waren, jährlich abwechselnd für die Verwaltung verantwortlich sein.
Es gab in der Stadt 118 Bürger.
Eine Amtsordnung regelte die Kompetenzen von Obervogt, Stadtvogt (Untervogt), Bürgermeister und Rat.
Ein Großteil der Bürger beschwert sich beim Reichshofrat in Wien über die nicht ordnungsgemäße Verwaltung der städtischen Gelder. Es beginnt ein Prozess, der über 60 Jahre dauert und "Impetranten-Impetraten-Streit" oder "Weißenburg gegen Weißenburg" genannt wird.
Nach einem vor 1692 geschlossenen Rezess wurde die "kleine und niedere Vogteilichkeit" der Stadt Teuschnitz neuerdings bestätigt. Diese von Bürgermeister und Rat augeübte Vogtei umfasste das Recht, in Fällen wie "truckhen schlegen, schänden und schmähen", also solchen Vergehen, die nicht zur Centgerichtsbarkeit gehörten, die Täter selbst abzuurteilen.
Der Teuschnitzer Rat besteht aus vier Bürgermeistern.
1732 besteht der innere Rat aus zwei "beständig bleibenden" Bürgermeistern, von denen der ältere die Bürgermeisteramtsrechnung zu führen hat, der jüngere hingegen die Aufsicht über die Stadtwaldungen ausübt, sowie zehn Ratsmitgliedern.
Zu Anfang des Jahres 1750 wird die Stadt Bamberg in vier Teile geteilt und jedem dieser Teile der ihm anliegende Bezirk einer der Immunitäten mit Vogteilichkeit inkorporiert. Jedem dieser neuen Stadtviertel wird ein Bürgermeister vorgesetzt, der sich bei Appellationen an die fürstliche Regierung wenden kann.
An der Stelle der abgebrochenen Kapelle, die den Heiligen Nikolaus und Katharina geweiht war, wurde ein Bürgerhaus errichtet.
In Lichtenberg ist bis 1777 ein "Stadt- und Landrichter" nachweisbar, der offenbar zusammen mit dem Rat der Stadt (vier Bürgermeistern und acht Ratsmitgliedern) die Gerichrtsbarkeit im Amt Lichtenberg ausübte.