Die Bürgerschaft kauft den Hof "Zur Sturmglocke" und macht ihn zum Rathaus.
Am Anfang der städtischen Entwicklung zum Rat nahm die "universitas oppidanorum" die Selbstverwaltung wahr.
Es wird angenommen. Dass Kupferberg bereits 1320 als Ort die Stadtgerechtigkeit besessen haben muss, da ein Kupferberger als "Bürger" erwähnt wird.
Das bereits 1323/28 bezeugte "Marchtrecht" in Kronach muss spätestens um 1400 in die volle Verfügungsgewalt von Bürgermeister und Rat gekommen sein.
Das erste bekannte Siegel der Stadt Kronach stammt von einer Urkunde von 1326, in der die darin als Bürger von Kronach bezeichneten Brüder Heinreich und Erbort Zolner und Seifried Cliber den endgültigen Verzicht Reybins von Waldenfels auf die Zehntrechte im späteren bambergischen Amt Wallenfels bestätigen. Es zeigt hinter einem Zinnenkranz einen gotischen Turm und drei Rosen und trägt die Umschrift S. CIVITATIS [IN] C[HRANA]CH.
Der Würzburger Bischof schlichtet einen Streit zwischen dem Kloster in Kitzingen und einem Bürger des Ortes.
Kaiser Ludwig IV. beurkundet, dass Gottfried und Margarete von Brauneck wegen der Freiheit, die er Gottfried von Hohenlohe in den Städten Röttingen und Weikersheim gegeben hat, kein Schaden entstehen soll. So sollen deren Leute in den genannten Städten nicht Bürger werden können; sollten bereits solche Bürgeraufnahmen stattgefunden haben, haben die von Brauneck weiterhin Zugriff auf ihre Leute wie zuvor.
Mehrere hohe Kleriker am Eichstätter Dom versprechen den Bürgern Eichstätts Schutz, besonders gegen ihren Bischof Heinrich V. Schenk von Reicheneck.
Die Ritter Heinrich von "Slytz" (wohl Schlitz), Erwin und Karl von "Buchez" (wohl Buches) vertragen sich mit dem Hochstift Würzburg und werden dessen Erbburg- und Dienstmänner. Heinrich von "Slytz" muss 100 Pfund Heller entweder an die Hildenburg oder an Bischofsheim verrichten und wird dessen Burgmann. Erwin und Karl von "Buchez" müssen ebenso jeweils 100 Pfund Heller an Burgsinn bezahlen und treten dort in den Dienst des Burgmannes. Desweiteren versprechen sie eine Zahlung von 100 Pfund Heller an den Probst von Wechterswinkel als Ersatz des Schadens der Bürger von Meiningen.
Der Würzburger Bischof Otto II. von Wolfskeel bestätigt eine durch den verstorbenen Albrecht von Hohenlohe und die Gemeinde in Mockmühl gestiftete Frühmesse des Altars der heiligen Katharina. Er befreit deren Güter und Einkünfte von allen öffentlichen Leistungen.