Kaiser Ludwig IV. verspricht den Bürgern und dem Rat der Stadt Windsheim, dass er die Stadt, nachdem sie sich mit 3000 Pfund Heller von den Burggrafen von Nürnberg losgekauft haben, zu seinen Lebzeiten nicht mit einer anderen Steuer oder Forderung über ihre gewöhnliche Jahressteuer von 300 Pfund Heller bedrängen und nicht mehr verpfänden will.
Der Deutsche Orden verspricht, keine Eigen- und Amtleute Krafts von Hohenlohe und seines Sohnes Kraft in Mergentheim als Bürger aufzunehmen.
Der Würzburger Bischof Otto II. von Wolfskeel schlichtet einen Zwist der Bürger von Volkach und des Klosters Ebrach wegen eines Zuchtstieres.
Bei Streitigkeiten zwischen der Stadt Amorbach und dem Kloster wird in einem ersten Schiedsspruch die gemeindliche Verfassung bereits etwas deutlich: Darin kommen ein Schultheiß, Schöffen und Bürger der Stadt Amorbach vor.
Ludwig von Hohenlohe und der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe einigen sich mit der Reichsstadt Rothenburg. Danach sollen die Hohenloher die Rothenburger Bürger (Christen und Juden werden als Bürger angesprochen) und deren Besitz (besonders wird das neue Spital erwähnt) schirmen, das Gericht in Rothenburg halten, einen Amtmann und Richter einsetzen und die Rechte der Stadt wahren. Zudem sollen Rothenburger Bürger in Geleitrechten der Hohenloher Zollfreiheit genießen. Im Gegenzug soll die Stadt den Hohenlohern Kriegsdienste leisten und eine jährliche Steuer von 800 Pfund Heller zahlen. Die Übereinkunft soll zwei Jahre oder bis zu einer eindeutigen Königswahl währen.
Die Reichsunmittelbarkeit löst permanente Übergriffe der benachbarten Konkurrenten aus, so dass die Bürgerschaft gegen die teure Reichsfreiheit - durch zusätzliche Steuern zur Befestigung der Stadt - und die neuen Befestigungsanlagen protestiert.
Die Bürger der Stadt Nürnberg erklären den Zwist zwischen ihnen und den Burggrafen von Nürnberg für beigelegt.
Der Bamberger Bischof Friedrich I. von Hohenlohe befreit im Auftrag des Papstes alle Schultheißen sowie alle Richter und Diener des weltlichen Gerichts in Würzburg und die Bürger und Einwohner beider Geschlechter vom Interdikt und spricht sie von allen anderen Kirchenstrafen los. Grund für die Verhängung der Strafen war das Bekenntnis zu Kaiser Ludwig IV. bzw. Bischof Albrecht II. von Hohenlohe.
Götz von Brauneck und sein Sohn Götz schließen einen Vertrag mit dem Deutschen Orden in Mergentheim. Die von Brauneck versprechen, den Deutschen Orden nicht an dessen Bürgern in Mergentheim zu schädigen. Der Orden nimmt dafür keine von den Brauneckern abhängigen Leute mehr ohne deren Zustimmung als Bürger in Mergentheim auf.
Der Würzburger Dompropst Heinrich von Hohenlohe erreicht einen Vergleich zwischen dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe, dessen Stift und Klerus einerseits und den Bürgern von Würzburg andererseits. Danach sollen die Bürger den Schutz des Klerus gewährleisten.