Der Würzburger Dompropst Heinrich von Hohenlohe erreicht einen Vergleich zwischen dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe, dessen Stift und Klerus einerseits und den Bürgern von Würzburg andererseits. Danach sollen die Bürger den Schutz des Klerus gewährleisten.
Es werden ein Bürgermeister und ein Rat für die Stadt Hof erwähnt.
Kaiser Karl IV. fällt ein Urteil bezüglich Streitigkeiten zwischen den Bürgern Würzburgs und dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe. Der Bischof soll demnach gnädiger Herr der Bürger, diese wiederum des Stifts getreue Untertanen sein. Alle von den Bürgern untereinander geleisteten Eide außer dem Huldigungseid gegen den Bischof sind ungültig. Seit dem letzten Vergleichsbrief errichtete Bauten müssen abgerissen werden. Der Rat, die 24 und alle Zünfte und Gesellschaften sind aufgehoben. Der Rat soll nach altem Herkommen auf des Bischofs Saal besetzt werden. Die Bürger sollen wegen alter, noch nicht beglichener Schulden die nächsten zehn Jahre Steuer und Bede zahlen und so lange 1000 Pfund Heller über die gewöhnliche Steuer hinaus geben. Auch danach soll der Bischof außerordentliche Steuern verlangen können. Alle alten Briefe, die die Bürger unter dem Siegel der Stadt haben, sollen sie halten und vollführen, es sei denn, sie hätten bessere Briefe, die die ersteren widerlegten.
Ein Bürgerbuch ist überliefert.
Die "gemeynde der burgere rychere und armere der stat zu Wirczburg" muss sämtliche Schlüssel und Schlösser zu den Türmen und Toren der Stadt dem Bischof aushändigen.
Aufgrund der Niederlage der Würzburger Bürger gegen Bischof Albrecht II. von Hohenlohe kommt es seit 1360 zum Exodus von Teilen der wirtschaftlich bedeutenden Bürgerschaft in die umliegenden Städte. Davon profitiert vor allem Nürnberg.
Zins und Tilgung der hohen Summe, die die Schweinfurter Bürgerschaft aufgenommen hatte, werden durch Steuern und Spenden finanziert.
Bestimmt durch die "Großen Privilegien" haben die Bürger nun das passive Wahlrecht.
Das Hofgericht Kaiser Karls IV. muss einen Streit zwischen dem Bischof und den nach Nürnberg abgewanderten ehemaligen Würzburger Bürgern schlichten. Solange diese noch Besitz in der Stadt haben, sind sie auch zu Steuerleistungen gegenüber dem Bischof verpflichtet.
Am 19.5.1375 ist ein "Chunczen Kratzer purger zu Rot" genannt.