Es gibt ein Siegel mit der Aufschrift SIGILLUM CIVIUM DE HAMELBURG.
Das Typar eines Siegels mit der Umschrift S. CIVITATIS IN BISCHOFESHEN ist überliefert.
Im ältesten Würzburger Stadtsiegel erscheint die Bürgerschaft geeint als rechts- und handlungsfähige Person.
Hammelburg bekommt das Siegelrecht und das Recht auf einen Magistrat durch den Fuldaer Abt Konrad verliehen.
Der fuldische Abt Konrad III. verleiht um 1240 den Bürgern von Hammelburg die Stadtrechte aus fuldischem Privileg und das Recht, ein Siegel zu führen.
Ein Siegel mit der Umschrift SIGILLUM CIVITATIS IN KOBURCH ist überliefert.
Ein Siegel mit der Umschrift CIVIUM CIVITATIS BABENBERGIS L. ist überliefert.
In einer Urkunde wird der Rat durch die Formulierung "scultetus, consules et universitas civium Nurembergensium" als Organ der Gesamtheit aller Bürger genannt. Zudem ist zum ersten Mal das bis 1806 gebräuchliche Stadtsiegel mit dem Königskopfadler zu sehen.
Das erste Siegel ist durch Abdrucke bekannt. Es wurde jedoch bereits 1256 erstmals urkundlich genannt.
Unter Vermittlung des Dominikanergelehrten Albertus Magnus kommt es zu einem neuen Vertrag zwischen Bürgerschaft und Bischof, der die Bestimmungen von 1261 noch ungünstiger fasste: Rat und Bürgermeister sind vom Willen Bischof Irings abhängig, sie müssen dem Bischof das Siegel und die Schlüssel der Stadt ausliefern, 2000 Mark Silber an den Bischof und 200 an "seinen" Rat entrichten und dem Bischof das Ungeld über acht Jahre überlassen.