Kaiser Ludwig IV. verleiht dem Flecken Iphofen das Gelnhäusener Stadtrecht, unter Anderem das Befestigungs- und Marktrecht.
Graf Berthold VII. von Henneberg-Schleusingen verbrieft Eisfeld und Hildburghausen alle Rechte, Freiheiten und guten Gewohnheiten, die auch seine Stadt Coburg inne hat.
Zeugnis für eine Befestigung des Ortes legt die Ungeldordnung vom 5.5.1331 ab, in welcher der Ertrag des Ungelds in besonderem Maße der Stadtbefestigung in der "stat zu lore" zugute kommen sollte.
Kaiser Ludwig IV. bestätigt das Recht des Bischofs auf den Mauerbau aus dem Jahr 1291.
Erstmals wird eine Stadtmauer erwähnt.
Kaiser Ludwig IV. erlaubt seinem Kanzler, dem Würzburger Bischof Hermann II. Hummel von Lichtenberg, Ebern mit Mauern und Gräben zu umgeben und erhebt es damit zur Stadt.
Den Markgrafen Ludwig und Stefan von Brandenburg wird das Recht gewährt, den Markt Haltenbergstetten zu einer Stadt mit Mauern, Graben, Gericht, Bann, Stock und Galgen auszubauen. Die neue Stadt soll alle Rechte der Stadt Gelnhausen haben.
Unter Graf Heinrich II. von Truhendingen erhält Baunach volles Befestigungs- und Marktrecht. Die Märkte haben aber nur regionale Bedeutung.
Naila wird als Dorf mit einem Rittergut und einer Wehranlage erwähnt.
König Karl IV. gibt Ellingen das Befestigungsprivileg, das es gegen lang sich hinziehende Einsprüche von Reichsstadt und Landgericht behauptet.