Mit dem Verkauf der Burggrafenburg an die Stadt Nürnberg sind die Einflussmöglichkeiten der Burggrafen auf die Stadt nicht beendet, da das Landgericht in Nürnberg, das Jagdrecht, das Geleitrecht und die Hochgerichtsbarkeit immer noch in den Händen der Burggrafen liegen.
Es kommt zu Streitigkeiten zwischen den Grafen von Wertheim und dem Deutschen Orden, da dieser durch die Ummauerung Neubrunns das verbriefte Geleitrecht der Grafen stört.
Die Anzahl der Anwesen in der Vorstadt war durch die Kriegseinwirkungen (Hussiteneinfall 1429/30 und im Dreißigjährigen Krieg) vorübergehend stark zurückgegangen.
Erstmals sind nach einem Hussitenüberfall im Jahr 1430, bei dem die Vorstadt zum Teil zerstört wurde, Streitigkeiten zwischen der Ober- und Vorstadt bezeugt.
Im Anschluss an den Hussiteneinfall von 1430 kommt es zu einem offen ausbrechenden Konflikt zwischen Rat und Stadtgemeinde. Die Forderung der Gemeinde nach einer ständigen Vertretung im Rat ist motiviert durch eine sich steigernde Kritik an der Finanzpolitik des Stadtregiments und am hochmütigen Gebaren einzelner Ratsmitglieder, die sich nach dem Hussiteneinfall und der dabei offenkundig gewordenen Schwäche der Ratsmacht zum offenen Aufruhr steigert.
Die Bürgerschaft streitet mit dem Bischof über den Bau einer Mauer. König Sigismund gesteht den Bürger 1431 das Recht zu, die Stadt auch gegen den Willen des Bischofs zu ummauern. Die Immunitätenbewohner (auf den Stiftsländern) sagen deshalb ihren Stiftern die Treue auf und wollen nur den Bischof als Herrn anerkennen, da sie sonst die Lasten der Bürgerschaft mitzutragen hätten.
Graf Johann von Wertheim verspricht, nicht nach den Städten Haßfurt und Zabelstein streben zu wollen.
Auf dem Konzil von Basel (1431-47) wird der Beschwerde des Domkapitels und der Immunitätsbewohner gegen die Bürger nachgegeben und die Fortführung der Befestigung untersagt.
Bürgermeister und Rat der Stadt Würzburg senden eine Klageschrift gegen ihren Bischof Johann II. von Brunn an das Konzil von Basel .
Der Würzburger Bischof Johann II. von Brunn stellt dem Stift Würzburg und dem Bürgermeister und Rat daselbst eine Urkunde aus, um in Zukunft Gewalttätigkeiten, Schaden und Verdorbenheit vorzubeugen, die diesen von demselben Bischof Johann seither zugefügt worden sind.