Als Markt wird Roth erstmals am 20.2.1346 genannt.
Burggraf Johann von Nürnberg entscheidet einen Streit zwischen der Stadt Weißenburg und dem Kloster Wülzburg wegen der Nutzung eines Waldstückes.
In einer Fälschung datiert auf den 24. November 1347 bestätigt Kaiser Karl IV. Burgbernheim verschiedene Rechte, die auf Urkunden Karls d. Großen, König Lothars 1128, Kaiser Heinrichs VI. 1198 und König Ludwigs IV. 1320 zurückgehen sollen. Darunter fallen folgende Rechte: hohe Gerichtsbarkeit, Wappen und Siegel zu führen, Bestätigung des Kirchenschutzes für Schwebheim, Höfen, Gallmersgarten, Hochbach und Bergsthofen, sechs Märkte und zwei Wochenmärkte montags und freitags.
Das Gültbuch der Herrschaft Hohenlohe verzeichnet Abgaben aus Neuenstein, darunter auch die einer Badestube.
Neunkirchen wird als "forum" mit besonderem Marktrecht erwähnt..
Früheste Erwähnung der im Frankenwald verbreiteten Eisenhämmer mit dem zwei Stunden von der Stadt entfernten Waffenhammer.
Ein bischöfliches Urbar nennt für Burgkunstadt zwei Jahrmärkte, einen an Margarethä (20.7.) und einen an Matthäi (21.9.).
Für Kronach sind bereits vier Mühlen bezeugt.
Die Marktrechtabgabe sowie der eigentliche Zoll und die Abgaben der in Kronach ansässigen Handwerker und Lehensleute waren laut eines Urbars von 1348 an einen Zöllner abzuführen.
Im Urbar von 1348 sind feste Tarife für die zum Markt nach Kronach kommenden Wägen und Karren angegeben, die offenbar vor allem den Salzhandel betrafen: Von einem zum Markt kommenden Wagen ("currus") waren zwei "Vierlinge" Salz oder zwei Denaren (6 Heller), von einem Karren ("carruca") ein "Vierling" Salz oder 1 Denar (3 Heller) abzugeben, falls die Waren auf dem Markt verkauft wurden.