Kaiser Karl IV. gestattet den Burggrafen von Nürnberg, Wunsiedel zu befestigen, dort ein Blutgericht einzusetzen, sowie einen Wochenmarkt abzuhalten.
Der Mainzer Erzbischof Gerlach von Nassau, der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe, die Grafen Ludwig der Ältere und Ludwig der Jüngere von Öttingen, Kraft und Gerlach von Hohenlohe, die Grafen Gerlach und Johann von Rieneck und Gottfried von Brauneck treffen Vereinbarungen über Sicherheit und Geleit der Augsburger Kaufleute und Einwohner in ihren Gebieten. Dabei wird der Straßenverlauf angegeben, u.a. über Miltenberg, Külsheim, Tauberbischofsheim, Grünsfeld, Aub, Feuchtwangen und Dinkelsbühl.
Es werden erstmals Grundstücke mit "Zinnwerk" genannt.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe verleiht einen dreitägigen Markt zu St. Laurentius.
Die Gerber in Münnerstadt werden erwähnt.
Gerlach von Hohenlohe gibt die Badestube in Kitzingen Peter von Dettelbach zu Lehen. Diese gilt 3 Pfund 30 Heller.
Das Hochstift verkauft Zins, Gült, den großen und den kleinen Zehenden in Burgbernheim an den Amtmann Ulrich Plast und den Nördlinger Bürger Heinrich Oelhafen. Der den Burggrafen von Nürnberg gehörende Teil der Zinsen und des Zehnten an Burgbernheim und dem Wald wird von diesem Verkauf ausdrücklich ausgenommen, da die Burggrafen dies zu verhindern wissen.
Ein gefreiter Martini-Markt wird verliehen.
Laut Lorenz Fries verleiht Bischof Albrecht von Hohenlohe Gerolzhofen einen wöchentlichen Kornmarkt, der donnerstags abgehalten werden soll.
Kaiser Karl IV. erlaubt dem Burggrafen Friedrich V. von Nürnberg, aus dem "Dorf zu Kreußen" Markt und Stadt zu machen.