Es wird eine Seidenstickerei genannt.
Der Würzburger Bischof Konrad II. von Thüngen gewährt der Stadt einen wöchentlichen Getreidemarkt an Samstagen. Das Getreide darf unverzollt für den Verkauf auf den Markt gebracht werden.
Im Jahr 1533 klagen laut Lorenz Fries Bürgermeister und Rat der Stadt Iphofen vor dem Würzburger Bischof Konrad von Thüngen, dass die Einwohnerzahl aufgrund weiterer Missernten zurückgegangen sei. Dies hatte zur Folge, dass die Bewohner 1531 und 1532 Steuern in Höhe von 1000 Gulden nicht zahlen konnten. Daraufhin erlaubt ihnen der Würzburger Bischof, dass sie die Schulden nicht mehr begleichen müssen und in den kommenden 15 Jahren von den jährlich 800 Gulden Steuern je 200 Gulden einbehalten dürfen, um davon die Stadtummauerung wieder in einen guten Zustand zu bringen.
In Rehau gibt es eine Brauerei und eine Brauereiordnung.
Der Würzburger Bischof Konrad II. von Thüngen verleiht den Würzburger Fischermeistern Wolf Feuling, Bartholme Bopp, Hans Lerman und Lienhard Herdt den Fischzoll.
Der Bischof von Bamberg, Weigand von Redwitz, gibt dem Schuhmacherhandwerk im Hochstift Bamberg eine Ordnung, wie sie auch schon sein Vorgänger Georg III. Schenk von Limpurg gegeben hatte.
Vom Würzburger Bischof Konrad II. von Thüngen stammt eine Ordnung für das "Wullenweberhandwerk" zu Mellrichstadt.
Es wird die Sigmunder Kirchweih mit Markt erwähnt.
Kaiser Karl V. gibt dem Flecken Marktrecht, dieser Tag wird von der Stadt als Gründungstag angesehen.
Es zählt neben dem Bergmeister und dem in Personalunion als Gegenschreiber tätigen Bergschreiber ein Schmelzer zum Amtspersonal.