Burggraf Friedrich V. von Nürnberg verpfändet die Dörfer (Burg-)Bernheim und (Markt-)Bergel mit ihren Abgaben an Friedrich von Seldeneck.
Der Verkauf der Gülten, Zinsen und Beden in Karlstadt, mit denen auch die Amtsverwaltung in Burg und Stadt sowie das Recht auf Schlagen von Brennholz im Wald verbunden sind, um 6000 Pfund Heller durch den Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe wird bestätigt.
1363 erweitert ein kaiserliches Privileg die Immunität des Klosters auch auf die eigenwirtschaftlich betriebenen Höfe, die Grangien, und sagt dem Kloster darüber hinaus auch das Recht eines eigenen Gerichtsstandes vor dem Kaiser zu.
Kaiser Karl IV. überträgt dem Burggrafen Friedrich V. von Nürnberg auf Lebenszeit die Burg zu Nürnberg zusammen mit den Abgaben der dortigen Bürger und der dortigen Juden.
Sophia, Burggräfin zu Nürnberg, stiftet Zinsen aus Hildburghausen (20 Pfund) als Seelgerät an das Kloster Veßra. Dabei werden Bürgermeister und Rat (12) erwähnt.
Der Burggraf Friedrich V. von Nürnberg quittiert der Reichsstadt Rothenburg o. d. Tauber über 1000 Gulden Reichssteuer.
Anlässlich des Eheverlöbnisses zwischen der Tochter des Burggrafen von Nürnberg und dem Sohn des Pfalzgrafen bei Rhein verspricht der Burggraf den beiden unter anderem Einkünfte aus Schwabach und Tann.
Konrad und Lukas Rusche verkaufen dem Kaplan Konrad, der zugleich Vikar am Würzburger Dom ist, die jährlichen Einkünfte ihrer Kurie in Karlstadt.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe ordnet auf Bitten der Bürger von Würzburg Art und Weise der Steuererhebung.
Dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe wird erlaubt, zur Tilgung der Schulden des Stifts 50000 Pfund Heller von den Gottesgaben in Stadt und Bistum und zusätzlich eine Steuer und Bede zu erheben. Aussteller der Urkunde sind die Würzburger Stifte Dom, Haug, Neumünster, St. Burkhard, St. Stephan und das zu den Schotten.