Burkhard von Seckendorf verkauft den vom Nürnberger Burggrafen zu Lehen rührenden Zehnten zu Greding an das Domkapitel zu Eichstädt.
Kaiser Karl IV. fordert von den Bürgern der Stadt die Reichssteuer und will diese zur Not durch den Burggrafen Friedrich von Nürnberg eintreiben lassen.
Külsheim und Freudenberg erhalten Abgaben vom Kloster Bronnbach für die Nutzung von Schafweiden. Das Kloster gibt Külsheim jährlich 13 Schilling, vier Heller, 13 Brote und vier große Käse, Freudenberg vier Schilling (zu sechs Pfennigen), 20 Brote, ferner dem Wächter ein Brot und einen kleinen Käse oder einen Pfennig.
Bayreuth wird als Pfand des Burggrafen Friedrichs V. von Nürnberg eingesetzt, für den Fall, dass dieser bei Nichtzustandekommen der Ehe seines Sohnes mit der Tochter Kaiser Karls IV. diesem nicht 100000 Gulden zahlt.
Burggraf Friedrich V. von Nürnberg überträgt seiner Tochter Katharina und Sigismund, dem Sohn Kaiser Karls IV., bei deren Verlobung unter anderem Einkünfte aus Baiersdorf. Von Kaiser Karl erhalten die beiden unter anderem Einkünfte aus Hilpoltstein und Pegnitz.
Kaiser Karl IV. verabredet mit Burggraf Friedrich V. von Nürnberg ein Ehebündnis zwischen ihren in den nächsten fünf Jahren zu erhoffenden Kindern. Dabei teilen sie den beiden bereits Einkünfte unter anderem in den Orten Eschenbach, Velden (Kaiser Karl), Wunsiedel und Weißenstadt (Burggraf) zu.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe erlaubt den Bürgern von Würzburg (am 15.10.), 20 Jahre lang jährlich eine Steuer und Bede zu erheben: Eine Vermögenssteuer von 1 Schilling Heller je Pfund Heller und eine Herdstättensteuer von 10 Schilling Heller. Das Hofgesinde des Bischofs, seine Schultheißen, alle Stifter und Klöster der Stadt samt ihrem Gesinde und weitere Amtsträger des Stifts sind aber davon befreit. Neubürger sollen in den kommenden sechs Jahren nur halb so viel Steuern entrichten. Der Handel mit und Ausschank von fremden Getränken in der Stadt soll verboten sein. Auf drei Jahre soll die Steuer, geschätzt auf 5000 Gulden, dem Stift zufallen.
Dietrich von Bibra verkauft dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe unter Vorbehalt des Wiederkaufsrechts u.a. die Stadt und das Gericht Fladungen und den Zehnten in Mellrichstadt samt dem Vorwerk und dem Hof daselbst um 10220 Pfund Heller. Es werden weitergehende Bestimmungen getroffen.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe bestätigt den zwei Tage zuvor erfolgten Verkauf des Zehnten in Arnstein an den Würzburger Domherrn Albrecht von Hesseburg.
Die Grafen Eberhart und Johann von Wertheim sowie die Stadt Wertheim regeln Steuern, Weinschank und -bau, Bürgeraufnahme, Strafen und die Schadloshaltung der Bürger wegen Schulden der Herrschaft.