Papst Honorius III. bestätigt dem Deutschen Orden den Mergentheimer Zehnt.
Die kleine Reichsstadt trägt 40 Silbermark zur Reichssteuer bei.
Die Grafen Poppo und Rudolf von Wertheim erteilen dem Kloster Brombach mehrere Privilegien, einen Teil davon in Wertheim.
Graf Poppo von Wertheim schenkt dem Kloster Bronnbach 1244 einen Hof in Wertheim. 1565 wird dieser gegen einen anderen in der Maingasse getauscht; beide Höfe erhalten Freiheiten, 1244 sind konkret Freiheit vom Ungeld und Zollfreiheit auf der Tauber genannt.
Der Eichstätter Bischof Friedrich II. von Parsberg und die Hochstiftsvögte, die Grafen von Hirschberg, grenzen ihre Herrschaftsrechte über die Stadt vor allem bezüglich der Steuererhebung ab. Während dem ersteren die "urbs" (Dombezirk) untersteht, üben die Vögte die Herrschaft über die "civitas" (Bürgerstadt) aus.
Der Eichstätter Bischof Friedrich II. von Baratzhausen und Graf Gebhard von Hirschberg einigen sich über die Verteilung der gemeinsamen Steuer und der Herbststeuer in Berching ("Pirchingen").
König Heinrich Raspe befreit die Bewohner Bernheims aus Dankbarkeit gegenüber dem Würzburger Bischof (auf Bitten des Würzburger Bischofs) von den Abgaben an den König.
Unter Vermittlung des Dominikanergelehrten Albertus Magnus kommt es zu einem neuen Vertrag zwischen Bürgerschaft und Bischof, der die Bestimmungen von 1261 noch ungünstiger fasste: Rat und Bürgermeister sind vom Willen Bischof Irings abhängig, sie müssen dem Bischof das Siegel und die Schlüssel der Stadt ausliefern, 2000 Mark Silber an den Bischof und 200 an "seinen" Rat entrichten und dem Bischof das Ungeld über acht Jahre überlassen.
Der Würzburger Bischof erhält von einer Bürgerin Abgaben in Heidingsfeld.
Der Kanoniker Werner von Tannenberg verkauft Abgaben in Eibelstadt an das Domkapitel Würzburg.