Die Städte des Schwäbischen Bundes verhandeln über Entscheidungen ihrer Streitigkeiten mit dem Burggrafen zu Nürnberg und anderen Fürsten. Ein Streitpunkt sind dabei beispielsweise die Einnahmen aus Zoll und Geleit zwischen der Stadt und dem Burggrafen von Nürnberg.
Das Hochstift Würzburg verkauft dem Bernhard Rucker zu Schweinfurt und seiner Frau Anna ein Leibgeding von 200 Gulden auf die Kellerei wie dem Ungeld und den Zöllen zu Haßfurt für 6000 Pfund Heller unter dem Vorbehalt des Wiederkaufes.
Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg gestattet der Stadt Haßfurt, dass Lebensmittel (Essen und Trinken), die in Haßfurt gekauft oder verkauft und dort verzehrt werden, zollfrei sind.
Laut Lorenz Fries gestattet der Würzburger Bischof den Bürgern von Hassfurt, den Zoll an der Mainbrücke einzunehmen, um von den Einnahmen die Brücke in einem guten Zustand zu halten. Dieses Privileg wird von Bischof Melchior von Zobel 1548 bzw. 1549 bestätigt.
Die Stadt Nürnberg bestätigt den Erhalt des von den Burggrafen von Nürnberg an sie verpfändeten Schultheißenamtes, des Gerichts und des Zolls von Nürnberg für 6338 Gulden.
König Wenzel gewährt der Stadt Wegzoll, Schiffszoll und Durchfuhrzoll.
König Wenzel stellt der Stadt sieben Privilegien aus, darunter das Recht des Rats, einen Brückenzoll zu erheben. Darüberhinaus bekommt er das einträgliche Geleitrecht in der Stadt, wobei Sicherheit und Geleit bei den Jahrmärkten inbegriffen waren.
Das Hochstift Würzburg verkauft seinen großen Zoll und das Ungeld zu Neustadt an die Domherren Gise und Heinrich von der Tann um 820 rheinische Gulden unter dem Vorbehalt des Wiederkaufes.
Graf Johann von Wertheim verfügt die Aufteilung der Grafschaft nach seinem Tod. Wertheim und Freudenberg sollen an den ältesten Sohn Johann gehen, die wertheimischen Teile von Klingenberg, Tauberbischofsheim, Külsheim und Kitzingen an einen noch zu bestimmenden der jüngeren Söhne. Besonders erwähnt wird ein Zoll "zu Wertheim".
Die Fischermeister zu Würzburg übertragen ihr Zoll- und Marktrecht an der Fischpforte und auf dem Fischmarkt zu Würzburg in einen Brief, damit sie den Hauptbrief nicht immer vorlegen müssen. Die Rechte an allen grünen Fischen haben ihre Vorfahren von Heinrich von Rebstock gekauft.