König Karl IV. befiehlt der Stadt Rothenburg, dem Würzburger Erwählten Albrecht II. von Hohenlohe zu huldigen und zu schwören und seine und des Reichs Rechte in der Stadt zu achten. Zudem erlaubt er der Stadt, dass sie dem Burggrafen von Nürnberg 300 Pfund Heller als Schirmgeld geben darf.
König Karl IV. befiehlt den Bürgern Rothenburgs, dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe unverzüglich zu huldigen und sagt sie gleichzeitig von allen Eiden, die sie vorher dem Herzog Friedrich von "Tegge" (Teck?) geschworen haben, los.
Zu erneuten Kämpfen kommt es, als König Karl IV. dem Bischof Albrecht II. von Hohenlohe und dem Hochstift einen Schutzbrief ausstellt, in dem er die Stadt Würzburg ausdrücklich als "Feind" bezeichnet.
Der Würzburger Dompropst Heinrich von Hohenlohe erreicht einen Vergleich zwischen dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe, dessen Stift und Klerus einerseits und den Bürgern von Würzburg andererseits. Danach sollen die Bürger den Schutz des Klerus gewährleisten.
Der Eichstätter Bischof Berthold von Zollern installiert den von Burggraf Friedrich von Nürnberg präsentierten Pfarrer zu Windsbach, Walther von Seckendorf, und beauftragt den Dekan von Eschenbach ("Discreto viro Rabnoni"), diesen einzuführen.
Papst Urban V. erlaubt die Gründung eines Augustinerklosters in Lauda. Lauda gehört zur Würzburger Diözese.
Dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe wird erlaubt, zur Tilgung der Schulden des Stifts 50000 Pfund Heller von den Gottesgaben in Stadt und Bistum und zusätzlich eine Steuer und Bede zu erheben. Aussteller der Urkunde sind die Würzburger Stifte Dom, Haug, Neumünster, St. Burkhard, St. Stephan und das zu den Schotten.
Kaiser Karl IV. nimmt die Geistlichkeit des Stifts und Bistums Würzburg in seinen Schutz, die wegen dessen Schulden beschwert worden war. Er befiehlt einigen Adligen und Städten, darunter Schweinfurt, Rothenburg, Windsheim, Hall und Heidingsfeld, die Geistlichen zu schützen.
Das Würzburger Stift Neumünster und sein Dekan Peter bewilligen dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe 4500 Pfund Heller zur Tilgung der hochstiftischen Schulden. Da das Stift aber so viel Geld nicht besitze, werden Bestimmungen darüber getroffen, wie die Summe zu beschaffen sei.
Nachdem es zwischen den Bürgern von Kronach zu Streitigkeiten um das Stadtregiment gekommen war, erließ Bischof Lampert von Brunn 1384 für die Stadt eine Ordnung, die die Wahl und Einsetzung der Bürgermeister und Räte sowie deren Befugnisse regeln sollte. Sie sah vor, dass die Bürgerschaft zunächst zwei Bürgermeister bestimmen sollte, die sodann zehn Schöffen einzusetzen hatten; der Bischof behielt sich vor, einen elften zusätzlich zu bestimmen. Die beiden Bürgermeister und die Schöffen bildeten zusammen den Rat. Von diesen Ratsmitgliedern, die ihr Amt auf Lebenszeit innehatten, wurden jedes Jahr zwei andere zu Bürgermeistern bestimmt. Damit war der aus insgesamt dreizehn "geschworenen" Schöffen bestehende Rat als städtisches Verwaltungs- und Gerichtsorgan geschaffen worden. Nach der Stadtordnung war die "Gemein" gegenüber Bürgermeister und Rat zu Gehorsam verpflichet, vorbehaltlich der Angelgenheiten, die das bischöfliche Gericht betrafen.