Die Marienkirche ist die Pfarrkirche der Stadt.
Die Stadt Würzburg gewährleistet die Sicherheit der Pfarrer. Bei Schädigungen oder Angriffen auf die Pfarrer kann unter gewissen Umständen sogar die Regel greifen, dass 30 wohlhabende Bürger sowie 30 der besten Handwerker Würzburg verlassen müssen und sich die eine Hälfte auf Kosten Würzburgs in Karlstadt, die andere Hälfte in Iphofen oder Gerolzhofen aufhalten soll, bis die Situation wieder geklärt ist. Die Ausweisung der Würzburger Bürger nach Karlstadt ist als Strafe bereits früher belegt.
Heinrich der Flache, Stiftsherr am Stift Haug bei Würzburg und Kaplan in Hasloch, stiftet genannte Güter zur Erhebung Haslochs zu einer Pfarrei.
Der Würzburger Dompropst Heinrich von Hohenlohe erreicht einen Vergleich zwischen dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe, dessen Stift und Klerus einerseits und den Bürgern von Würzburg andererseits. Danach sollen die Bürger den Schutz des Klerus gewährleisten.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe und sein Kapitel setzen eine Kommission aus acht Domherren ein, die u.a. folgende Rechte haben soll: Von der Pfarrerschaft Abgaben zu erheben (in Stadt und Bistum), Judenschule, -gasse, -kirchhof, -häuser, -höfe und -hofstätten zu verkaufen, Stifte, Orden und Klöster mit Kirchsätzen zu belegen, Kirchen zu inkorporieren und Güter und Gülten zu verkaufen.
Für Aub ist eine Pfarrei erwähnt.
Die Frauenkirche wird geweiht.
Kaiser Karl IV. belehnt die Burggrafen von Nürnberg mit der Stadt Hof und sämtlichen Rechten, die dazu gehören, wie zum Beispiel dem Patronatsrecht über die dortige Kirche und der Gerichtsbarkeit.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe bestätigt die Stiftung einer Kaplanei im Auber Hospital.
Mit der Hinterlassenschaft des "Seyfrit Rysche", Pleban in Geckenheim, soll im Auber Spital eine ewige Messe und eine Kaplanei gestiftet werden. Zugleich sollen Spital und Kaplanei von der Auber Pfarrei getrennt werden. Es werden auch weitergehende Bestimmungen betroffen.