Die Pfarrkirche wird in ein Kollegiatstift umgewandelt.
Die Marienkirche ist die Pfarrkirche der Stadt.
Die Stadt Würzburg gewährleistet die Sicherheit der Pfarrer. Bei Schädigungen oder Angriffen auf die Pfarrer kann unter gewissen Umständen sogar die Regel greifen, dass 30 wohlhabende Bürger sowie 30 der besten Handwerker Würzburg verlassen müssen und sich die eine Hälfte auf Kosten Würzburgs in Karlstadt, die andere Hälfte in Iphofen oder Gerolzhofen aufhalten soll, bis die Situation wieder geklärt ist. Die Ausweisung der Würzburger Bürger nach Karlstadt ist als Strafe bereits früher belegt.
Heinrich der Flache, Stiftsherr am Stift Haug bei Würzburg und Kaplan in Hasloch, stiftet genannte Güter zur Erhebung Haslochs zu einer Pfarrei.
Der Würzburger Dompropst Heinrich von Hohenlohe erreicht einen Vergleich zwischen dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe, dessen Stift und Klerus einerseits und den Bürgern von Würzburg andererseits. Danach sollen die Bürger den Schutz des Klerus gewährleisten.
Für Aub ist eine Pfarrei erwähnt.
Kaiser Karl IV. belehnt die Burggrafen von Nürnberg mit der Stadt Hof und sämtlichen Rechten, die dazu gehören, wie zum Beispiel dem Patronatsrecht über die dortige Kirche und der Gerichtsbarkeit.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe bestätigt die Stiftung einer Kaplanei im Auber Hospital.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe erhebt Hasloch zur vollen Pfarrei mit Tauf- und Beerdigungsrecht.
Mit der Hinterlassenschaft des "Seyfrit Rysche", Pleban in Geckenheim, soll im Auber Spital eine ewige Messe und eine Kaplanei gestiftet werden. Zugleich sollen Spital und Kaplanei von der Auber Pfarrei getrennt werden. Es werden auch weitergehende Bestimmungen betroffen.