Der Deutsche Orden erwirkt die Stadterhebung durch Kaiser Ludwig IV.
Die "Stat ze obern Lohre vf dem Mön" erhält von Kaiser Ludwig IV. das Stadtrecht nach dem Muster von Gelnhausen. Dabei wird der Graf von Rieneck ausdrücklich als Stadtherr benannt.
Die Stadtrechtsverleihung Abenbergs erfolgt wahrscheinlich ähnlich wie die für die ebenfalls eichstättische Stadt Spalt.
Kaiser Ludwig IV. verleiht Freudenberg das Stadtrecht von Gelnhausen.
Kaiser Ludwig IV. freit die Stadt Wertheim und gibt ihr Gelnhäuser Recht.
Kaiser Ludwig IV. erlaubt seinem Kanzler, dem Würzburger Bischof Hermann II. Hummel von Lichtenberg, Ebern mit Mauern und Gräben zu umgeben und erhebt es damit zur Stadt.
Kaiser Ludwig IV. verleiht Münnerstadt die Rechte und Freiheiten wie sie auch Gelnhausen besaß.
Kaiser Ludwig IV. verleiht auf Bitten des Würzburger Bischofs Hermann II. Hummel von Lichtenberg Seßlach das Gelnhäuser Stadtrecht.
Zusammen mit dem Stadtrecht wird das Marktrecht verliehen: ein Wochenmarkt mit Vieh und Wagen am Montag.
In der Stadtrechtsverleihung (Gelnhäusener Stadtrecht) bekommt Fladungen auch die Erlaubnis, jeden Dienstag einen Wochenmakt abzuhalten.