Auf Bitten des Hochstifts erhebt Kaiser Ludwig IV. den Markt Homburg zur Stadt und hält laut Lorenz Fries jeden Dienstag einen Wochenmarkt ab.
Die "Stat ze obern Lohre vf dem Mön" erhält von Kaiser Ludwig IV. das Stadtrecht nach dem Muster von Gelnhausen. Dabei wird der Graf von Rieneck ausdrücklich als Stadtherr benannt.
Die Stadtrechtsverleihung Abenbergs erfolgt wahrscheinlich ähnlich wie die für die ebenfalls eichstättische Stadt Spalt.
Kaiser Ludwig IV. verleiht Freudenberg das Stadtrecht von Gelnhausen.
Kaiser Ludwig IV. freit die Stadt Wertheim und gibt ihr Gelnhäuser Recht.
Kaiser Ludwig IV. erlaubt seinem Kanzler, dem Würzburger Bischof Hermann II. Hummel von Lichtenberg, Ebern mit Mauern und Gräben zu umgeben und erhebt es damit zur Stadt.
Kaiser Ludwig IV. erhebt die Siedlung auf Bitte des Würzburger Bischofs Hermann II. Hummel von Lichtenberg zur Stadt (Gelnhäuser Stadtrecht) und erlaubt ihr, sich weiter zu befestigen und jeden Donnerstag einen Wochenmarkt abzuhalten.
Kaiser Ludwig IV. verleiht Münnerstadt die Rechte und Freiheiten wie sie auch Gelnhausen besaß.
Mit der Verleihung des Stadtrechts wird die Obrigkeit des Deutschen Ordens durch den Stadtrat abgelöst.
Zusammen mit dem Stadtrecht wird das Marktrecht verliehen: ein Wochenmarkt mit Vieh und Wagen am Montag.