Kaiser Karl IV. verleiht Pegnitz das Stadtprivileg.
Kaiser Karl IV. erlaubt dem Burggrafen Friedrich V. von Nürnberg, aus dem "Dorf zu Kreußen" Markt und Stadt zu machen.
Kaiser Karl IV. erteilt Betzenstein die Marktgerechtigkeit und städtische Freiheiten.
Gersfeld erhält durch Kaiser Karl IV. das Stadtrecht verliehen.
Kaiser Karl IV. kauft vom Hochstift Bamberg das Dorf Großenerlangen und errichtet eine kleinräumige Stadt.
Rodach wird unter der Meißener Herrschaft das Coburger Recht als Stadtrecht verliehen.
Burggraf Friedrich von Nürnberg kauft den Markt Schwabach von Graf Johann von Nassau-Hadamar und fördert dessen städtische Entwicklung.
Burggraf Friedrich zu Nürnberg verleiht dem Ort "Cronach" das Recht der mährischen Bergstadt Iglau. Für den Fall, dass der Bergbau in der Folgezeit zum Erliegen käme, sollte das Recht der Stadt Kulmbach gelten. Dies verdeutlicht, dass die Stadterhebung des Ortes durch den aufkommenden Gold- und Silberbergbau im Fichtelgebirge bedingt war.
Kaiser Karl IV. erhebt den Markt Homburg ("Hohemburg"), "der uns als synem künig zu Beheim u. der crone zu beheim zu dieser Zeit angehöret" zur Stadt und gewährt die Freiheiten, Rechte und Gewohnheiten der Stadt Gelnhausen. In diesem Zusammenhang wird der Wochenmarkt von Dienstag auf Montag verlegt.
Mit der Inbesitznahme und der Erhebung Homburgs zur Stadt kontrolliert Kaiser Karl IV. die alte "Poststraße" Aschaffenburg-Lengfurt-Würzburg.