Westlich von Kirche und Amtshaus befindet sich die nach der Stadtrechtsverleihung von 1390 planmäßig angelegte Stadt, die sich in zwei kreuzende Gassen annähernd quadratisch gliedert.
König Wenzel erweitert das Besfestigungsrecht Ellingens dahingehend, dass sich Ellingen wie Weißenburg befestigen darf - allerdings unter der Zusicherung an Weißenburg, dass Ellingen nicht zur Stadt erhoben wird.
Der Mainzer Erzbischof Johann II. von Nassau verleiht Alzenau stadtähnliche Rechte.
König Wenzel bestätigt das Stadtrecht und gewährt Schöffen, Rat und Gemeinde das Stadtrecht von Auerbach in der Oberpfalz.
Das Nürnberger Stadtrecht wird erwähnt.
Durch den Markgrafen Wilhelm von Meißen wird Thiersheim zur Stadt erhoben.
Mit der Stadterhebung erhält Thiersheim das Recht, jeden Montag einen Wochenmarkt abzuhalten.
Als König Albrecht I. Ulmer Stadtrecht verleiht, ist die Stadt wieder einmal an die Oettinger verpfändet.
Trotz der städtischen Stadtverwaltung mit Stadtrat, Stadtgericht und Marktrechten ist der Name Stadtlauringen ein bloßer Rechtstitel.
Der Mainzer Erzbischof Johann II. von Nassau befreit alle Bürger von "Wellmundasheim" von allen auswärtigen Gerichten, womit das Dorf stadtähnliche Rechte bekommt. Ein Stadtrat kann sich dennoch nicht etablieren.