Der Ort erhält von den Vögten von Weida (Heinrich XII.) das Stadtrecht.
Schweinberg erhält Gelnhäuser Stadtrecht.
Es wird angenommen. Dass Kupferberg bereits 1320 als Ort die Stadtgerechtigkeit besessen haben muss, da ein Kupferberger als "Bürger" erwähnt wird.
Unter Graf Konrad von Schlüsselberg wird Ebermannstadt durch König Ludwig IV. mit einer Stadtgerechtigkeit (Nürnberger Recht) ausgestattet.
König Ludwig IV. bestätigt die Rechte der Stadt.
König Ludwig IV. verleiht auf Bitte des Deutschmeisters Konrad von Gundelfingen das Stadtrecht an Neubrunn. Unter Anderem erhält Neubrunn das Recht, montags einen Wochenmarkt abzuhalten.
König Ludwig IV. verleiht Neubrunn die Rechte der Stadt Wertheim. Es wird erwähnt, dass man aus "dem dorf zu Neubronn in Wirtzpurger bishtum gelegen ein stat machen mögen".
Die Echtheit der Stadtrechtsverleihungsurkunde von 1323 wird von Störmer in Frage gestellt.
Obwohl Allersberg schon 1323 Stadtrechte erhält und 1344 als oppidum bezeichnet wird, ist es doch nie Stadt geworden und hat seinen Charakter als Markt bis zum heutigen Tag behalten.
König Ludwig IV. verleiht Neubrunn das Recht der Stadt Wertheim und erlaubt, dass ein Wochenmarkt abgehalten werden darf.