Der Ort erhält von den Vögten von Weida (Heinrich XII.) das Stadtrecht.
Schweinberg erhält Gelnhäuser Stadtrecht.
Es wird angenommen. Dass Kupferberg bereits 1320 als Ort die Stadtgerechtigkeit besessen haben muss, da ein Kupferberger als "Bürger" erwähnt wird.
Unter Graf Konrad von Schlüsselberg wird Ebermannstadt durch König Ludwig IV. mit einer Stadtgerechtigkeit (Nürnberger Recht) ausgestattet.
Auf Veranlassung der Bischöfe von Bamberg erhält Pottenstein das Markt- und Stadtrecht.
König Ludwig IV. erlaubt dem Würzburger Bischof Wolfram von Grumbach, die villa Iphofen zur Stadt zu erheben und zu befestigen.
König Ludwig IV. bestätigt die Rechte der Stadt.
Die Echtheit der Stadtrechtsverleihungsurkunde von 1323 wird von Störmer in Frage gestellt.
Obwohl Allersberg schon 1323 Stadtrechte erhält und 1344 als oppidum bezeichnet wird, ist es doch nie Stadt geworden und hat seinen Charakter als Markt bis zum heutigen Tag behalten.
König Ludwig IV. verleiht Neubrunn das Recht der Stadt Wertheim und erlaubt, dass ein Wochenmarkt abgehalten werden darf.