Der Ort erhält von den Vögten von Weida (Heinrich XII.) das Stadtrecht.
Schweinberg erhält Gelnhäuser Stadtrecht.
Es wird angenommen. Dass Kupferberg bereits 1320 als Ort die Stadtgerechtigkeit besessen haben muss, da ein Kupferberger als "Bürger" erwähnt wird.
Auf Veranlassung der Bischöfe von Bamberg erhält Pottenstein das Markt- und Stadtrecht.
König Ludwig IV. erlaubt dem Würzburger Bischof Wolfram von Grumbach, die villa Iphofen zur Stadt zu erheben und zu befestigen.
König Ludwig IV. bestätigt die Rechte der Stadt.
König Ludwig IV. verleiht auf Bitte des Deutschmeisters Konrad von Gundelfingen das Stadtrecht an Neubrunn. Unter Anderem erhält Neubrunn das Recht, montags einen Wochenmarkt abzuhalten.
Die Echtheit der Stadtrechtsverleihungsurkunde von 1323 wird von Störmer in Frage gestellt.
König Ludwig IV. verleiht Neubrunn die Rechte der Stadt Wertheim. Es wird erwähnt, dass man aus "dem dorf zu Neubronn in Wirtzpurger bishtum gelegen ein stat machen mögen".
König Ludwig IV. verleiht Neubrunn das Recht der Stadt Wertheim und erlaubt, dass ein Wochenmarkt abgehalten werden darf.