Konrad von Trimberg hat das Gericht "Untereich" vom Würzburger Hochstift zu Lehen genommen.
Die Brüder Albert und Th. Küchenmeister von Fulda nehmen das halbe Gericht in Schlüchtern vom Bischof von Würzburg zu Lehen.
1303 bzw. 1309 können Stadt und Cent Buchen endgültig von Mainz aufgekauft werden.
Wie einer Urkunde vom 14.1.1303 zu entnehmen ist, in der sich der Ebracher Schaffer auf dem Mönchshof bestätigen ließ, dass die Klosteruntertanen von der Steuer und dem Gericht des Marktes Schwabach frei sind, liegt der Zeitpunkt der Errichtung des Marktes knapp nach dem Erwerb Schwabachs durch die Grafen von Nassau im Jahr 1299.
Um die Rechte seines verstorbenen Vorgängers wahrzunehmen, stellt der neue Würzburger Bischof Andreas von Gundelfingen einige Regelungen auf; darunter das Verbot für die Würzburger, fremde weltliche Gerichte zu nutzen, die mögliche Bestrafung der Verehelichungen von Kindern unter 20 Jahren mit Enterbung der Elternbesitzes und das Verbot des Eintritts von Kindern in den geistlichen Stand ohne den Willen der Eltern.
Der Bischof ist oberster Gerichtsherr.
Die Verwaltung und die gesamte Gerichtsbarkeit wird durch einen Vogt ausgeübt.
Der Eichstätter Bischof Philipp von Rathsamhausen gesteht dem Rat die Rechte von 1291 zu, wahrt aber durch den Stadtrichter (Vicedom, Stadtpropst) seine Rechte.
König Albrecht I. verleiht für das Schloss und die Stadt Wasungen die Rechte, Gerichte und Freiheiten, welche die Stadt Schweinfurt genießt.
Die Grafen von Castell haben etwa 1319 die halbe Zent Stadtschwarzachs als Lehen vom Hochstift Würzburg.