Es ist von einem "magister consulum et civium oppidi" und von "consules et scabini" die Rede.
Kaiser Karl IV. erlaubt Kraft von Hohenlohe und dessen Erben, vor ihrer Feste Kirchberg eine Stadt zu bauen, diese zu ummauern, dort einen Wochenmarkt abzuhalten und Stock und Galgen zu errichten.
Gerlach von Hohenlohe erlangt das kaiserliche Privileg, Hornberg zur Stadt auszubauen, einen Wochenmarkt abzuhalten sowie Stock und Galgen zu errichten. Die Rechte wurden allerdings aus finanziellen Gründen nie eingelöst.
1373 kann Ebrach seinen Gerichtsbereich abermals erweitern, als es dem Kloster durch einen Kaufvertrag mit den Herren von Windeck gelingt, Centfreiheit für alle Klosterhintersassen und -güter, auch alle künftigen Erwerbungen eingeschlossen, innerhalb des Centgebietes Burgebrach zu erreichen.
Kaiser Karl IV. spricht den Wolfsteinern für den Ort Allersberg dieselben Rechte zu, wie sie die Stadt Neumarkt innehat, nämlich Halsgericht, Jahrmarkt, Wochenmarkt und Geleit.
Kaiser Karl IV. erteilt der Stadt Freudenberg die Rechte, Gerichtsrechte und Freiheiten, die auch die Stadt Wertheim hat.
Der Pfleger (Richter) und die 7 "Des Rats" als "Schöffen" bilden das Stadtgericht.
Das Hochstift Würzburg verleiht Ulrich von Hanau und seinen Erben die heimgefallenen Gerichte Schlüchtern und Hasela (heutiges Altenhaßlau bei Gelnhausen) als Mannlehen, wofür er die Festung Bütthard erhält.
Erwähnung der "Statuta und Heimgericht", das für die Bäcker, Metzger, Hocker, Fürkäufer (Krämer und Händler), Fischer, Schiffer, Wollenweber und für weitere verwandte Berufe bedeutsam ist.
In "Statuta und Heimgericht" stehen unter der Überschrift "Von den Fischern" die Regelungen für den Verkauf und den Handel. Über den Fang von Fischen werden allerdings kaum Angaben gemacht.