Gerichtsort war, einem Weistum von 1380 zufolge, der Freihof zu Lohr.
Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg verkauft die Blutgerichtsbarkeit an das Kloster Ebrach.
Mit dem Gerichtskauf von 1381 hat Ebrach auf dem Gebiet der Hochgerichtsbarkeit das größte Maß an Machtbefungissen erreicht, jedenfalls alles, was "ohne Ausübung des Blutgerichtes" möglich ist.
1381 versetzt der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg Stadt und Gericht Fladungen sowie 449 Gulden von der Bede zu Fladungen dem Würzburger Kanoniker Giso v. d. Tann, dessen Bruder Friedrich und deren Neffen Heinrich und Friedrich.
König Wenzel von Böhmen verleiht dem Ort ein notpeinliches Halsgericht.
Die umfangreiche Gerichtsordnung zeugt von der Freiheit, die der Stettiner Herzog seinen fränkischen Besitzungen lässt.
Erstmals werden in Ebern Schöffen genannt.
Die Schöffen des Wertheimer Zentgerichts erlassen einige Bestimmungen, darunter die Rechte der Amtleute und Zentgrafen des Bischofs von Würzburg, der Grafen von Wertheim und Homburg und die Versetzung des Galgens.
1384 wird von einem Stadtgericht zu Greding gesprochen. Der Stadtrichter Gozzel Gotzwein spricht im Namen seines Herrn, des Heinrich von Morsbach, und der Bürger des Rates Recht.
Am 15.2.1384 erfolgt durch zwei gleichlautende Privilegien von Burggraf Friedrich V. und Pfalzgraf Ruprecht, dem späteren König, eine Stärkung der Stellung des Rates. Denn nun dürfen die Schwabacher über Leib und Leben gemeinschädlicher Leute richten, wenn der Beschuldigte vor dem Richter und zwei Schöffen seine Tat ohne Folter gesteht. Der Rat fällt dann das Urteil, ist also für die Blutgerichtsbarkeit zuständig.