Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg gestattet dem ortsansässigen Adel die Verlegung des Halsgerichts Gülchsheim, das in den Markt zu Aub ("Auwe") gehöre.
König Wenzel trifft Nachtrags- und Schlussbestimmungen zu dem Spruch vom 21. Januar 1398: Der Bischof von Würzburg und alle seine Städte sollen weiterhin an alten Rechten, Gewohnheiten und Privilegien festhalten.
Trotz der städtischen Stadtverwaltung mit Stadtrat, Stadtgericht und Marktrechten ist der Name Stadtlauringen ein bloßer Rechtstitel.
Der Mainzer Erzbischof Johann II. von Nassau befreit alle Bürger von "Wellmundasheim" von allen auswärtigen Gerichten, womit das Dorf stadtähnliche Rechte bekommt. Ein Stadtrat kann sich dennoch nicht etablieren.
Der Erzbischof von Mainz spricht auch die Pfahlbürger von allen auswärtigen und geistlichen Gerichten frei.
Ein Notar wird erwähnt.
Schon im 14. Jahrhundert ist der Markt mit Ausnahme der hohen Rügen vom Gericht des bischöflichen Vogtes oder Amtmanns befreit.
Zu Beginn des 15. Jahrhunderts werden "veste und sloß Saleck gerichte, czente ... darczu unß stad Hamelborg ... ußgenommen ... unß kelnerei mit seinen czugehorungen" an Konrad von Steinau-Steinrück versetzt.
Neustadt unterwirft sich nach dem Städtekrieg und erkennt die bischöflichen Rechte an Zoll, Ungeld, Gefällen und Gerichten an, wogegen die Stadt bei ihren Rechten, Freiheiten und Lehen bleiben soll. Die Bürger müssen erneut Erbhuldigung leisten und alle Tore und Türme samt deren Schlüsseln ausliefern.
Das Bayreuther Hochgericht tagt als Schöffengericht unter dem Vorsitz des Vogtes noch im 15. Jahrhundert in der Regel auf der Straße vor dem Rathaus unter freiem Himmel. Die Verhandlungen über niedergerichtliche Straf- und Zivilsachen, die als "eehafte Gerichte" viermal im Jahr an festen Terminen erfolgen, finden dagegen in der Ratsstube des Bayreuther Rathauses statt.