Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg gestattet dem ortsansässigen Adel die Verlegung des Halsgerichts Gülchsheim, das in den Markt zu Aub ("Auwe") gehöre.
König Wenzel trifft Nachtrags- und Schlussbestimmungen zu dem Spruch vom 21. Januar 1398: Der Bischof von Würzburg und alle seine Städte sollen weiterhin an alten Rechten, Gewohnheiten und Privilegien festhalten.
Trotz der städtischen Stadtverwaltung mit Stadtrat, Stadtgericht und Marktrechten ist der Name Stadtlauringen ein bloßer Rechtstitel.
Die zwölf Schöffen des Rates werden genannt.
Ein Notar wird erwähnt.
Erhard Schreck nimmt das Zentgrafenamt zu Eltmann vom Würzburger Bischof zu Lehen.
Schon im 14. Jahrhundert ist der Markt mit Ausnahme der hohen Rügen vom Gericht des bischöflichen Vogtes oder Amtmanns befreit.
Der Fuldaer Fürstabt Johann von Merlau (1395-1440) löst im Jahr 1400 die Stadt, das Amt, das Gericht und die Kellerei zu Brückenau von Kaspar von Bibra ein, verpfändet aber diese Teile und die Hälfte von Schildeck an Johann von Bibra um 7000 Golden auf Wiederkauf.
Zu Beginn des 15. Jahrhunderts werden "veste und sloß Saleck gerichte, czente ... darczu unß stad Hamelborg ... ußgenommen ... unß kelnerei mit seinen czugehorungen" an Konrad von Steinau-Steinrück versetzt.
Neustadt unterwirft sich nach dem Städtekrieg und erkennt die bischöflichen Rechte an Zoll, Ungeld, Gefällen und Gerichten an, wogegen die Stadt bei ihren Rechten, Freiheiten und Lehen bleiben soll. Die Bürger müssen erneut Erbhuldigung leisten und alle Tore und Türme samt deren Schlüsseln ausliefern.