Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg gestattet dem ortsansässigen Adel die Verlegung des Halsgerichts Gülchsheim, das in den Markt zu Aub ("Auwe") gehöre.
König Wenzel trifft Nachtrags- und Schlussbestimmungen zu dem Spruch vom 21. Januar 1398: Der Bischof von Würzburg und alle seine Städte sollen weiterhin an alten Rechten, Gewohnheiten und Privilegien festhalten.
Der Mainzer Erzbischof Johann II. von Nassau befreit alle Bürger von "Wellmundasheim" von allen auswärtigen Gerichten, womit das Dorf stadtähnliche Rechte bekommt. Ein Stadtrat kann sich dennoch nicht etablieren.
Der Erzbischof von Mainz spricht auch die Pfahlbürger von allen auswärtigen und geistlichen Gerichten frei.
Die zwölf Schöffen des Rates werden genannt.
Ein Notar wird erwähnt.
Der Fuldaer Fürstabt Johann von Merlau (1395-1440) löst im Jahr 1400 die Stadt, das Amt, das Gericht und die Kellerei zu Brückenau von Kaspar von Bibra ein, verpfändet aber diese Teile und die Hälfte von Schildeck an Johann von Bibra um 7000 Golden auf Wiederkauf.
Das Bayreuther Hochgericht tagt als Schöffengericht unter dem Vorsitz des Vogtes noch im 15. Jahrhundert in der Regel auf der Straße vor dem Rathaus unter freiem Himmel. Die Verhandlungen über niedergerichtliche Straf- und Zivilsachen, die als "eehafte Gerichte" viermal im Jahr an festen Terminen erfolgen, finden dagegen in der Ratsstube des Bayreuther Rathauses statt.
Erhard Schreck nimmt das Zentgrafenamt zu Eltmann vom Würzburger Bischof zu Lehen.
Der Windsbacher Richter Hans von Hellberg stiftete außerhalb der Stadt eine "Gottesruh" genannte Kapelle und ein Siechenheim.