Creußen wird als "ad Crusni castellum" erwähnt.
Creußen gehört zum Bistum Bamberg.
Creußen hat eine eigene Pfarrkirche.
König Konrad IV. belehnt den Burggrafen Friedrich von Nürnberg mit dem Reichslehen Creußen ("castrum Crusen cum omnibus suis pertinentiis").
König Rudolf stellt dem Burggrafen Friedrich III. einen Lehnbrief über das Burggrafentum Nürnberg aus, in dem diesem auch Creußen als Lehen zugesichert wird.
Creußen wird als "Kreusen", lat. Crusia, erwähnt.
Die Bürgerschaft von Creußen führt ein eigenes Siegel.
Kaiser Karl IV. erlaubt dem Burggrafen Friedrich V. von Nürnberg, aus dem "Dorf zu Kreußen" Markt und Stadt zu machen.
Creußen wird als "stat und haus" bezeichnet.
In der Dispositio Fridericiana bestimmt Burggraf Friedrich V. über die künftige Landesteilung unter seinen Söhnen Friedrich VI. und Johann III. Zum einen Teil gehören u.a.: Neustadt a.d. Aisch, Ansbach, Schwabach, Windsbach, Leutershausen, Wassertrüdingen, Gunzenhausen, Tann, Roth, Feuchtwangen, Uffenheim und Landeck. Zum zweiten Teil gehören u.a. Kulmbach, Berneck, Bayreuth, Hof, Wunsiedel, Kirchenlamitz, Münchberg, Neustadt bei Coburg, Creußen, Baiersdorf und Altdorf.