Eine vom Rat angestellte Stadthebamme ist nachweisbar.
Ulrich von Hohenlohe bekennt, dass er und seine Erben den Städten Rothenburg o. d. Tauber, Windsheim, Dinkelsbühl, Hall, Heilbronn, Wimpfen und Weinsberg 15000 rheinische Gulden vor dem nächsten Weißen Sonntag (28.2.) über zehn Jahre unter jährlicher Verzinsung von 12 Prozent auf Martini zahlen. Ab dem 28.2.1384 verbündet sich Ulrich von Hohenlohe dann auch auf zehn Jahre mit dem schwäbischen Städtebund, in dem unter anderem auch die Reichsstädten Nürnberg, Rothenburg o. d. Tauber, Schweinfurt, Weißenburg und Windsheim Mitglied sind.
Nürnberg wird in den Schwäbischen Städtebund aufgenommen, in dem sich u.a. auch Hall, Rothenburg, Dinkelsbühl, Windsheim und Weißenburg befinden.
König Wenzel erlässt ein Münzgesetz, in dem steht, dass außer in Hall nur in Augsburg, Ulm und Nürnberg Heller geprägt werden dürfen.
Nachdem die Burggrafen die gesamte Pfandschaft des Schultheißenamts an die Stadt verkauft haben, belehnt die Stadt den Ratsherren Niklas Muffel mit dem Amt.
Der Rat von Nürnberg mahnt die Stadt Regensburg, ihm in seinem Zollstreit mit dem Burggrafen von Nürnberg beizustehen.
Die Städte des Schwäbischen Bundes verhandeln über Entscheidungen ihrer Streitigkeiten mit dem Burggrafen zu Nürnberg und anderen Fürsten. Ein Streitpunkt sind dabei beispielsweise die Einnahmen aus Zoll und Geleit zwischen der Stadt und dem Burggrafen von Nürnberg.
König Wenzel gestattet dem Burggrafen von Nürnberg, das Landgericht von Nürnberg nach Neustadt an der Aisch zu verlegen.
Friedrich, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern, entscheidet einen Streit zwischen den Burggrafen und der Stadt Nürnberg über das Geleit in Franken, das er dem Burggrafen zuspricht.
Die Burggrafen verkaufen der Stadt Nürnberg den Schnitter- und Schmiedepfennig auf der Lorenzer Seite.