Die Städte des Schwäbischen Bundes, darunter die Stadt Nürnberg, willigen ein, dass der Waffenstillstand, den König Wenzel zwischen dem Herzog Stephan von Bayern und dem Herzog Albrecht von Österreich geschlossen hat, von Pfingsten bis auf den St.Georgs Tag des darauffolgenden Jahres verlängert wird.
Die schwäbischen und fränkischen Reichsstädte schließen einen Bund mit Graf Johann von Wertheim und dessen Städten. Art und Weise der Hilfeleistung und der Beilegung von Streitigkeiten werden geregelt.
Der Mainzer Erzbischof Adolf I. von Nassau und der Bamberger Bischof Lamprecht von Brunn schlichten Streitigkeiten zwischen dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg und den Städten Nürnberg, Rothenburg o. d. Tauber, Schweinfurt und Windsheim.
Zwischen der Stadt Nürnberg und dem Burggrafen von Nürnberg bestimmt ein Präliminarfrieden unter anderem, dass den Menschen aus dem Umland freier Zugang in die Stadt gewährt wird, um dem Handel nachzugehen.
Die Stadt Nürnberg und die Burggrafen bekräftigen, dass sie ihre beiderseitigen Untertanen, vor allem die armen Leute, schützen wollen.
Die Burggrafen von Nürnberg und die Stadt Nürnberg geloben, die Verträge einzuhalten, in denen die Streitigkeiten um einen von den Bürgern erbauten Turm und die Mauer bereinigt werden.
Die Burggrafen von Nürnberg einigen sich mit der Reichsstadt Nürnberg unter anderem wegen der Streitigkeiten um einen Turm auf der Burg, der Stadtmauer, dem Gericht und dem Schultheißenamt.
Der Schulmeister beim Schottenkloster St. Egidien leistet dem Rat Schreibdienste und erhält dafür 3 Pfund Heller ausbezahlt.
Die Stadt Nürnberg bestätigt den Erhalt des von den Burggrafen von Nürnberg an sie verpfändeten Schultheißenamtes, des Gerichts und des Zolls von Nürnberg für 6338 Gulden.
In Nürnberg gibt es 5626 Steuerpflichtige.