In einem Privileg wird den Herren von Hadegg zugestanden, ihre Untertanen selbst besteuern zu dürfen.
Der Ort wird als "Hadegg" erwähnt.
Heideck wird vom kaiserlichen Landgericht Nürnberg befreit.
Es sind einige Juden bezeugt.
Aufgrund des Zollaufschlags des Bischofs von Würzburg auf Frankenwein einigen sich der Bischof von Bamberg, die Burggrafen von Nürnberg, die Bürger der Stadt Nürnberg, der Herzog von Bayern und Friedrich von Heideck auf ein Verbot der Einfuhr von Frankenwein.
Die sogenannte Frauenkapelle (Patrozinium der hl. Maria) in Heideck wird geweiht.
Der Rat der Stadt Heideck wird erstmals 1432 erwähnt.
Im ältesten Stadtbuch wird die Heidecker Stadtgründung erwähnt.
Die zwei Badestuben werden erweitert.
Auf Bitten der Bürger "von Rate und gemain" erhält Heideck 1471 von Herzog Ludwig IX. von Bayern-Landshut eine Gerichtsordnung.