Poppo Rüdt von Bödigheim erhält von Graf Johann von Wertheim den halben Teil aller Güter, Zinsen und Gülten, die der verstorbene Ritter Johann von Flache innehatte und die in Burg, Dorf und Mark Laudenbach gelegen sind, sowie weitere Güter u.a. in Marktheidenfeld zu Lehen.
Der Ort wird als "oppidum" genannt, besitzt aber keine Stadtrechte.
Nydung Rups verkauft Richolf von Elm seine Gült in Karbach und Heidenfeld um 22 rheinische Gulden.
Der Ertrag der Bede im Amt Karlstadt wird festgehalten: In Karlstadt erbrachte sie 700 fl, in Laudenbach 11 fl und in Marktheidenfeld 3 fl.
Marktheidenfeld wird als Mittelpunkt der Wertheimer Herrschaft ummauert.
Die Schöffen des Marktheidenfelder Gerichts verkünden ein Weistum über die (näher ausgeführten) Rechtsverhältnisse des Ortes.
Eine Fähre und eine Mühle in "Heydenfelt" werden erwähnt.
Der Ertrag der Bede im Amt Rothenfels wird festgehalten: er beziffert sich in Rothenfels auf 62 fl, in Marktheidenfeld auf 30 fl.
Die Gräfin von Eberstein teilt die "Oberzent" auf, Marktheidenfeld geht an Graf Dietrich von Manderscheid.
Eine Schatzung ergibt Beträge von 3200 Gulden für Wertheim, 1600 Gulden für Freudenberg und 100 Gulden für Marktheidenfeld.