Rat und Bürger von Stadtschwarzach einigen sich mit Bischof Johann I. von Egloffstein wegen der Zahlung eines "achten Pfennigs". Demnach hat die Stadt 300 fl zu entrichten. Ab dem 11.11.1405 soll die Stadt aber auf sechs Jahre wegen ihren Nöten, vor allem den Folgen eines Brandes, von allen Abgaben befreit sein.
Das Zentgrafenamt in Schwarzach, ein Lehen des Bischofs von Würzburg, liegt in den Händen verschiedener Personen: Hans Seltzer, Kunz Horneffer (11.7.1408) und Endres von Mechenried (3.8.1409), Linhart Eberhart (24.8.1457), Konrad Schraubenholz (11.7.1459), Hans von "Josse" (17.12.1498), Jörg Weber (17.3.1508), Klaus Wollenschläger (10.10.1511) und Jörg Nescher (1516).
Bischof Johann I. von Egloffstein und Rat und Bürger von Stadtschwarzach einigen sich bezüglich der Zahlung eines "Zwölften Pfennigs". Demnach wird die Stadt von dieser Abgabe befreit, da sie sich in den kommenden elf Jahren von der Versetzung an Hildebrand von Thüngen selbst um 1550 fl lösen muss. Weiterhin wird ihr eine völlige Abgabenfreiheit auf elf Jahre zugesichert, allerdings muss sie dem Bischof über den Fortschritt der Zahlungen Rechenschaft geben.
Der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein verpfändet Hildebrand von Thüngen Stadtschwarzach um 1550 fl auf elf Jahre.
Laut Lorenz Fries verpflichtete sich die Stadt Iphofen 1421, solange jährlich 200 Gulden an Reinhard von Uissigheim zu zahlen, bis die Schulden des Würzburger Bischofs bei diesem in Höhe von 3000 Gulden beglichen sind. Dies gelang jedoch nicht, denn später löste das Würzburger Domkapitel diese Schuld ab und brachte die jährlichen 200 Gulden an sich. Außerdem findet sich für die gleiche Pfandsumme ein undatierte Verschreibung von jährlich 100 Gulden auf der Stadt Schwarzach, die Reinhard als Amtmann innehaben soll.
Der Bischof von Würzburg hat in Kitzingen eine Geleitsmann sitzen, Beuel. Dieser führt die Geleite in folgende Städte aus: Würzburg, Ochsenfurt, Dettelbach, Schwarzach, Volkach und Schlüsselfeld, dazu übt er das Maingeleit aus. Dazu werden die verlangten Gebühren benannt.
Der in Kitzingen sitzende hochstiftisch würzburgische Geleitmann Endres Hubner hat das Geleit nach Würzburg und "über die Brücke" nach Stadtschwarzach zu gewähren.
Die Rechte des Hochstifts Würzburg in Stadtschwarzach werden festgehalten.
Die Aufzeichnungen im Gotteshausbuch trennen nicht nur exakt das Kirchner- vom Schulmeisteramt, sie liefern auch eine Übersicht über die Einnahmen des Schulmeisters.
Nach Rückzahlung von 2000 Gulden durch Bischof Johann von Grumbach geht die Stadt Schwarzach wieder in den Besitz des Hochstifts über. Die Brüder Jakob und Lamprecht von Seckendorf sprechen die Stadt schließlich von ihren bisherigen Verpflichtungen urkundlich frei.