Obwohl König Heinrich IV. dem bambergischen Fürth das 1050 zugunsten Nürnbergs entzogene Marktrecht zurückgibt, behält Nürnberg sein Marktrecht.
Nürnberg wird als "Nuorenberc" erwähnt.
König Heinrich IV. stellt dem Domkapitel zu Bamberg den von seinem Vater, Kaiser Heinrich III., nach Nürnberg verlegten Markt zu Fürth mit Zoll und Münze zurück und verleiht für den Marktort Immunität.
Nürnberg wird als "locus imperiali potestati assignatus" bezeichnet.
Die Bürger von Worms erwerben ein Nürnberger Zollfreiheitsprivileg.
Südlich der Pegnitz wird mit dem Bau der Kirche St. Lorenz begonnen.
König Konrad III. erweitert den Burgmarkt, gründet die Lorenzerstadt und erhebt gleichzeitig Nürnberg zur reichsgrundherrlichen Stadt.
Nürnberg ist der Mittelpunkt einer Stadtrechtsfamilie. Die Nürnberger Freiheiten bzw. das Appelationsrecht oder die Rechtsgutachter ("Heischurteile") werden für folgende Städte übertragen: In Amberg und den Tochterstädten wahrscheinlich 1163, in Lenkersheim 1200, in Weißenburg 1288, in Neumarkt/Oberpfalz und den Tochterstädten 1301 und in Prag 1258/59 sowie 1315 bis 1387. Auch in den Städten Rothenburg ob der Tauber, Windsheim, Bayreuth, Kulmbach, Eger und Wunsiedel mit den Tochterstädten sowie in Hof und anderen landes- und grundherrlichen Städten werden diese Freiheiten bzw. Rechte übertragen. Der Zeitpunkt dafür ist jedoch nicht genau datierbar.
Die königliche Eigenkirche St. Egidien wird samt Wirtschaftshof dem neu errichteten Schottenkloster übergeben. Das Kloster der Iroschotten ist das älteste Kloster in Nürnberg.
In Nürnberg sind ein Schultheiß und ein eigenes Stadtgericht bezeugt.