Der Würzburger Stiftspfleger Gottfried IV. Schenk von Limpurg bestätigt die Freiheiten des Schmiedehandwerks in der Stadt Würzburg. Die Schmiede müssen ihm alljährlich neun Waffen reichen, dafür hält er sie mit Gans und Braten frei. Ferner müssen fremde Eisenhändler dem Handwerk eine Abgabe leisten; neue Meister der Schmiede und Wagner haben eine Geld- und Wachsabgabe zu leisten. Die Schmiede haben den Bischof auf seinen Kriegszügen zu begleiten.
Gottfried IV. Schenk von Limpurg, Pfleger des Hochstifts Würzburg, verleiht den Fischermeistern Hans Rabstech, Hans Kempf und Heintz Sluntz, Bürgern zu Würzburg, den Fischzoll auf dem Main an der Fischpforte, den sie wöchentlich von anderen Fischern, die nicht Meister und Knechte sind, einnehmen dürfen. An Pfingsten müssen die Fischermeister die Kränze mit Wissen des Würzburger Schultheißen ausgeben.
Graf Johann von Wertheim verleiht Kune von Solms folgende Lehen: 30 Morgen Weingarten und vier Morgen Baumgarten in der Sanderau in Würzburg.
Hans Geckenheim, Bürger von Würzburg, erhält von den Grafen von Wertheim folgende Lehen: 30 Morgen Weingarten und vier Morgen Baumgarten in der Sanderau in Würzburg (1443). Für die Jahre 1444 und 1454 sind weitere Briefe für das gleiche (?) Lehen überliefert. 1468 übernimmt Hans Sohn Konz das Erbe. Seit dieser Zeit gilt der Besitz als Zinslehen, für das jährlich ein Pfund Pfeffer zu geben ist. 1507 erbt Philipp Breitschneider, Apotheker und Bürger in Würzburg, das Lehen. Es wird ihm 1532 nochmals bestätigt. Wilhelm Breitschneider, Lizentiat der Rechte in Würzburg, erbt das Lehen 1551 von seinem Bruder Philipp. 1554 erhält der Würzburger Bürger Heinrich Decker, Schwager Wilhelm Breitschneiders, Wein- und Baumgarten zu Lehen. Im Jahr 1565 geht das Lehen an den Bürger Peter Heller. 1579 wird diese Belehnung nochmals bestätigt. 1590 geht der Besitz an Leonhard Seyfried, Bürger in Würzburg, als Vormund der Erben Hellers.
Über die Bürgermeister und Bürger der Stadt Würzburg wird von König Friedrich III. die Acht verhängt, weil sie einem Urteil des königlichen Landgerichts keine Folge geleistet haben.
Der Rat beschließt, einen Stadtturm zu bauen.
Der Bischof von Würzburg hat in Kitzingen eine Geleitsmann sitzen, Beuel. Dieser führt die Geleite in folgende Städte aus: Würzburg, Ochsenfurt, Dettelbach, Schwarzach, Volkach und Schlüsselfeld, dazu übt er das Maingeleit aus. Dazu werden die verlangten Gebühren benannt.
Es ergeht ein erneuter Ratsbeschluss einen Turm zu bauen, mit "Orlein" (Uhrlein) und Glocke. (4, 80r)
Ein "Orleymeister" aus Dinkelsbühl wird angeworben und von den bürgerlichen Leistungen freigestellt.
Der Würzburger Bischof Johann III. von Grumbach und das Domkapitel erlauben der Stadt, eine Glocke am Grafeneckartturm zu installieren. Diese darf nur für Warnungen vor Feuer und dieStundenanzeige benutzt werden. Die beiden Bürgermeister haben die Schlüssel zum Turm und sind für die Türmer verantwortlich.