Konrad von Boxberg nimmt Wertheim und Freudenberg, jeweils Burg und Stadt, für die Söhne Graf Rudolfs von Wertheim vom Würzburger Bischof zu Lehen.
König Albrecht I. verleiht der Stadt Wertheim alle Freiheiten, die auch die Reichsstadt Frankfurt besitzt.
Poppo von Eberstein meldet Ansprüche auf den sechsten Teil der Stadt Wertheim an. Gemäß dem Urteil eines Schiedsgerichtes verzichtet er darauf und auf einen Zoll, den er in der Stadt hat. Zusätzlich leistet er eine Zahlung von 70 Pfund Heller. Im Gegenzug erhält er von Gräfin Kunigunde von Wertheim deren Viertel der Stadt Widdern und von Konrad von Boxberg dessen drei Viertel.
Die Brüder Rudolf und Rudolf, Grafen von Wertheim, erhalten von den Bischöfen von Würzburg Stadt und Burg Wertheim mit verschiedenen Rechten, sowie Stadt und Burg Freudenberg zu Lehen. (Sammlung älterer Lehensbriefe, die Inhalte wechseln.)
Die Gebrüder Grafen Rudolf von Wertheim gewähren den Bürgern von Wertheim, dass diese sich nur vor einem Gericht in ihrer Stadt verantworten müssen. Sollte unter den Schöffen Uneinigkeit über das Urteil herrschen, kann der Fall in die Stadt Würzburg gebracht werden.
Graf Rudolf von Wertheim verpfändet den Zoll in Wertheim um 1000 Pfund Heller an Eberhard von Breuberg.
König Ludwig IV. verleiht Neubrunn die Rechte der Stadt Wertheim. Es wird erwähnt, dass man aus "dem dorf zu Neubronn in Wirtzpurger bishtum gelegen ein stat machen mögen".
König Ludwig IV. verleiht Neubrunn das Recht der Stadt Wertheim und erlaubt, dass ein Wochenmarkt abgehalten werden darf.
Freudenberg nimmt das Wertheimer Stadtrecht an. Was die Wertheimer den beiden Grafen Rudolf (III., IV.) von Wertheim oder ihren Erben an Diensten, Bede und Gülten leisten, wollen sie auch leisten. Für sie siegelt Wertheim, da "die Stadt Frudenberch zu diesem Mal kein eigenes Siegel hat". Die Urkunde ist als verloren gemeldet.
Graf Rudolf von Wertheim, Domherr in Würzburg, erhält von seinem Bruder Graf Rudolf von Wertheim verschiedene Rechte für seinen Verzicht auf sein Erbe: Darunter sind ein Weinberg "zu Wertheim", ein Leibgeding von der Stadt Wertheim am Martinstag, das Geleit von und nach Wertheim zusammen mit seinem Bruder sowie die Mitbestimmung bei der Besetzung der Amtsleute der Stadt und bei einer Verpfändung.