Hans von Dettelbach kauft vom Hochstift Würzburg dessen Anteil an Dettelbach und weiteren Ortschaften, die dazu gehören; weiterhin erwirbt er Gülten in Mainbernheim und Kitzingen.
Petrus von Bischofsheim legt dem Domkapitel von Würzburg die Einkünfte und die Verteilungen über das Amt in Ochsenfurt, Iphofen, Bernheim, Frickenhausen und Kitzingen vor.
Das Reich stimmt dem Erwerb durch Böhmen zu.
Die örtliche Gerichtsbarkeit wird genannt.
Kaiser Karl IV. erlaubt seinem Sohn Wenzel, König von Böhmen, den Reichsbesitz Mainbernheim und Heidingsfeld, den er aus der würzburgischen Verpfändung gelöst hat, zu befestigen.
In seiner Eigenschaft als Vormund für den fünfjährigen Sohn König Wenzels, tatsächlich wohl mehr im Auftrag Kaiser Karls IV., löst Burggraf Burchard von Magdeburg die beiden Reichspfänder Mainbernheim und Heidingsfeld um 6334 Pfund Heller ein.
In einer von König Wenzel ausgestellten Urkunde wird der Schutz des Würzburger Bischofs für die inzwischen in böhmischem Besitz befindlichen Orte Heidingsfeld, Bernheim und "burg vnd stat" Prichsendorf sowie für die Güter zu Willanzheim erwähnt. Heidingsfeld wird dabei erstmals als Stadt bezeichnet. Durch die Urkunde wird deutlich, dass der böhmische König in den genannten Orten die hohe und niedere Gerichtsbarkeit besitzt und der Bischof dort keine Ansprüche mehr erhebt. Wenzel sichert im Gegenzug den Schutz für die Besitzungen des Würzburger Hochstifts zu. In diesen Schutz sind ausdrücklich auch die Höfe und Gefälle des Hochstifts in Bernheim und Heidingsfeld sowie die bischöfliche Hälfte des Gerichts in Willanzheim mit einbezogen. Die Zusicherungen des Königs können aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Heidingsfeld aus dem Machtbereich des Würzburger Bischofs entrückt.
Kaiser Karl IV. verpfändet Mainbernheim an die Krone Böhmens.
Der böhmische König Wenzel, Stadtherr von Mainbernheim, gestattet die Errichtung von "Tor und Riegel".
Der Ort wird als "civitas" erwähnt.