Langenzenn wird als "Tzeune" genannt.
Das königliche Hofgericht bestätigt in einem Urteilsspruch, dass die Ortschaften Ansbach, Wassertrüdingen, Leutershausen, Feuchtwangen, Uffenheim, Langenzenn, Schwabach, Gunzenhausen, Crailsheim u.a. sich nur vor dem Gericht des Nürnberger Burggrafen, nicht der Stadt Rothenburg verantworten müssen.
Burggraf Friedrich VI. von Nürnberg verschreibt seiner Frau Elisabeth von Bayern unter anderem die Orte Ansbach, Leutershausen, Schwabach, Bernheim, Wassertrüdingen, Langenzenn und Gunzenhausen als Wittum.
Langenzenn wird "Zenne" genannt.
Die Burggrafen von Nürnberg Johann und Friedrich, sowie dessen Gemahlin Elisabeth von Bayern stiften zu Langenzenn ein Augustinerkloster.
Die Burggrafen von Nürnberg vermachen dem Kloster Langenzenn ein Stück Wald und einen Fischweiher.
Der Ort besteht aus 17 Huben und etwa 80 Häusern.
(Gegen-) Papst Johannes XXIII. bestätigt die Stiftung des Klosters Langenzenn.
Der Rat wird nach einem Freiheitsbrief des Markgrafen Friedrich I. unter Mithilfe des Herrschaftlichen Vogts erwählt. Aus seiner Mitte werden wiederum zwei Bürgermeister gewählt.
Es gibt eine Nachricht über eine Schule.