Die zwischen Wassertrüdingen und Auhausen gelegene Wiese "Au" wird geteilt. So sollen die Wassertrüdinger Bürger ihr Vieh nur noch auf einen separaten Teil der Weide treiben, die "Oberau". Die Wiese selbst soll den Bürgern des Nachbarortes Geilsheim gehören. Lediglich die Bauern aus Schobdach sollen ihr Vieh wie bisher dort weiden dürfen. Ausgenommen aus allem sind zwölf Tagwerk des Rebdörfer Gotteshauses.
Zur Ausbildung eines bestimmten Stadtrechts ist es nicht gekommen. Seit der Ort zum Fürstentum Brandenburg-Ansbach gehört, gelten die in diesem Land eingeführten Rechtsbestimmungen.
In markgräflicher Zeit werden drei innere und ein äußerer Bürgermeister, acht innere und fünf äußere Ratsmitglieder und vier Viertelmeister, die zwischen Rat und Bürgerschaft vermitteln, genannt.
Die Gebrüder Gerlach und Gottfried von Hohenlohe verkaufen Wassertrüdingen an den Burggraf Friedrich V. von Nürnberg.
Burggraf Friedrich von Nürnberg gewährt den Bewohnern der Herrschaft Wassertrüdingen Steuererlass für acht Jahre.
In der Dispositio Fridericiana bestimmt Burggraf Friedrich V. über die künftige Landesteilung unter seinen Söhnen Friedrich VI. und Johann III. Zum einen Teil gehören u.a.: Neustadt a.d. Aisch, Ansbach, Schwabach, Windsbach, Leutershausen, Wassertrüdingen, Gunzenhausen, Tann, Roth, Feuchtwangen, Uffenheim und Landeck. Zum zweiten Teil gehören u.a. Kulmbach, Berneck, Bayreuth, Hof, Wunsiedel, Kirchenlamitz, Münchberg, Neustadt bei Coburg, Creußen, Baiersdorf und Altdorf.
Das königliche Hofgericht bestätigt in einem Urteilsspruch, dass die Ortschaften Ansbach, Wassertrüdingen, Leutershausen, Feuchtwangen, Uffenheim, Langenzenn, Schwabach, Gunzenhausen, Crailsheim u.a. sich nur vor dem Gericht des Nürnberger Burggrafen, nicht der Stadt Rothenburg verantworten müssen.
Burggraf Friedrich VI. von Nürnberg verschreibt seiner Frau Elisabeth von Bayern unter anderem die Orte Ansbach, Leutershausen, Schwabach, Bernheim, Wassertrüdingen, Langenzenn und Gunzenhausen als Wittum.
Es wird eine Frühmesse gestiftet.
Das alte Rathaus wird abgebrochen und neu erbaut.